Immobilienwissen von A bis Z

Immobilienlexikon – Begriffe der Immobilienbewertung verständlich erklärt

Fundierte Definitionen zu Verkehrswert, Bodenrichtwert, Bewertungsverfahren, Marktdaten sowie Rechten und Belastungen. Ausgewählte Kernbegriffe werden in ausführlichen Fachartikeln vertieft.

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Eng miteinander verbundene Begriffe haben wir übersichtlich zusammengefasst und mit weiterführenden Fachartikeln, Ratgebern und Leistungsseiten verknüpft.

BBegriffe mit B6 Einträge
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Baulast

Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwa zur Sicherung von Abstandsflächen oder Zufahrten. Ihr Werteinfluss hängt vom konkreten Inhalt und der tatsächlichen Nutzungseinschränkung ab.

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Baulastenverzeichnis

Das von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde geführte Verzeichnis eingetragener Baulasten. Es ist getrennt vom Grundbuch zu prüfen und kann für Bebaubarkeit und Immobilienwert wesentlich sein.

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Baumängel

Abweichungen von der geschuldeten oder üblichen Bauqualität. In der Bewertung sind Ursache, Beseitigungsaufwand, Risiko und Reaktion des Marktes zu unterscheiden; Kosten und Wertminderung sind nicht automatisch identisch.

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Bauvoranfrage

Mit einer Bauvoranfrage können einzelne planungsrechtliche Fragen vor einem vollständigen Bauantrag verbindlich geklärt werden. Ein positiver Vorbescheid kann Entwicklungspotenzial konkretisieren.

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Bebauungsplan

Eine kommunale Satzung, die Art und Maß der baulichen Nutzung, Baugrenzen, Verkehrsflächen und weitere Festsetzungen regeln kann. Für Grundstückswert und Bebaubarkeit ist der konkrete Plan maßgeblich.

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Beleihungswert

Ein vorsichtig und langfristig ausgerichteter Wert für die Kreditwirtschaft. Er ist nicht mit dem stichtagsbezogenen Verkehrswert gleichzusetzen und wird nach speziellen bankaufsichtlichen Vorgaben ermittelt.

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EBegriffe mit E3 Einträge
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Einheitswert und Grundsteuerwert

Der frühere Einheitswert wurde für die Grundsteuer durch neue Bewertungsgrundlagen ersetzt. Je nach Bundesland gelten Bundes- oder Landesmodelle; der steuerliche Wert ist nicht automatisch der Verkehrswert.

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Erbbaurecht

Das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Wertrelevant sind Restlaufzeit, Erbbauzins, Anpassungsklauseln, Heimfall und Entschädigungsregelungen.

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Erbpacht

Umgangssprachliche Bezeichnung für das Erbbaurecht. Die gesetzliche und fachlich präzise Bezeichnung lautet Erbbaurecht.

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GBegriffe mit G6 Einträge
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Gemeiner Wert

Der nach § 9 BewG im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis unter Berücksichtigung aller preisbeeinflussenden Umstände, ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.

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Geschossflächenzahl (GFZ)

Die GFZ beschreibt das Verhältnis der zulässigen Geschossfläche zur Grundstücksfläche. Abweichungen vom Bodenrichtwertgrundstück können den Bodenwert beeinflussen.

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Grunddienstbarkeit

Ein dingliches Recht zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks, beispielsweise als Wegerecht oder Leitungsrecht. Inhalt und tatsächliche Beeinträchtigung bestimmen den Werteinfluss.

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Grundflächenzahl (GRZ)

Die GRZ gibt an, welcher Anteil der Grundstücksfläche überbaut oder versiegelt werden darf. Sie ist ein wichtiger Baustein zur Beurteilung der zulässigen Grundstücksausnutzung.

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Grundpfandrecht

Oberbegriff für dingliche Sicherungsrechte wie Grundschuld und Hypothek. Die nominelle Eintragung mindert den Verkehrswert nicht automatisch; zugrunde liegende Verbindlichkeiten sind getrennt zu betrachten.

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Grundschuld

Ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht zur Sicherung einer Geldsumme. Für Vermögensauseinandersetzungen sind Grundschuldbetrag und tatsächliche Restschuld voneinander zu unterscheiden.

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HBegriffe mit H1 Eintrag
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HOAI

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure regelt Honorare für Planungsleistungen. Sie ist keine Gebührenordnung für Verkehrswertgutachten und gehört nur mittelbar zur Immobilienbewertung.

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IBegriffe mit I2 Einträge
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Immobilienblase

Bezeichnung für ein Marktumfeld, in dem Preise möglicherweise dauerhaft von fundamentalen Einflussgrößen abweichen. Für Einzelobjekte ersetzt die allgemeine Marktdiskussion keine stichtagsbezogene Bewertung.

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Immobiliengutachter

Eine nicht einheitlich geschützte Tätigkeitsbezeichnung. Bei der Auswahl sind nachgewiesene Fachkunde, Unabhängigkeit, praktische Erfahrung und nachvollziehbare Qualitätssicherung entscheidend.

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LBegriffe mit L2 Einträge
LKurz erklärt

Lage der Immobilie

Die Lage umfasst Makrolage, Mikrolage und unmittelbares Umfeld. Infrastruktur, Immissionen, Nachfrage, Ausrichtung und kleinräumige Unterschiede können den Immobilienwert wesentlich prägen.

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Leitungsrecht

Das Recht, Leitungen über ein fremdes Grundstück zu führen, zu unterhalten oder zu erneuern. Trassenverlauf, Schutzstreifen und Nutzungsbeschränkungen bestimmen den Werteinfluss.

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MBegriffe mit M3 Einträge
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Marktanpassungsfaktor

Ältere Bezeichnung, die im Sachwertverfahren häufig für den heutigen Sachwertfaktor verwendet wurde. Er passt den vorläufigen Sachwert an die allgemeinen Wertverhältnisse des örtlichen Markts an.

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Marktwert der Immobilie

Im deutschen Baugesetzbuch wird Marktwert gleichbedeutend mit Verkehrswert verwendet. Er ist stichtags- und objektbezogen und nicht mit dem Angebotspreis gleichzusetzen.

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Mietausfallwagnis

Bewertungsansatz für das Risiko aus Zahlungsausfällen, vorübergehendem Leerstand und damit verbundenen Kosten. Es gehört zu den Bewirtschaftungskosten.

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NBegriffe mit N1 Eintrag
NKurz erklärt

Normalherstellungskosten

Modellhafte Kostenkennwerte für einen vergleichbaren Neubau, die im Sachwertverfahren unter anderem an Baupreisniveau, Standard und gegebenenfalls regionale Verhältnisse angepasst werden.

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RBegriffe mit R1 Eintrag
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Reallast

Eine Grundstücksbelastung, aus der wiederkehrende Leistungen an den Berechtigten zu erbringen sind. Umfang, Dauer, Rang und wirtschaftliche Bedeutung müssen bewertet werden.

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UBegriffe mit U1 Eintrag
UKurz erklärt

Umbauter Raum

Älterer Volumenbegriff für Gebäude. In aktuellen Bewertungsmodellen sind je nach Verfahren insbesondere Brutto-Grundfläche, Wohn- und Nutzflächen sowie die jeweiligen Modelldefinitionen maßgeblich.

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VBegriffe mit V2 Einträge
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Verkaufspreis

Der tatsächlich vereinbarte Preis eines Verkaufs. Er kann durch Verhandlung, Zeitdruck oder persönliche Umstände vom objektivierten Verkehrswert abweichen.

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Verkehrswert berechnen

Der Verkehrswert wird nicht allein durch eine Formel bestimmt. Verfahrensrechnung, geeignete Marktdaten, Objektmerkmale und abschließende sachverständige Würdigung bilden eine Einheit.

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WBegriffe mit W3 Einträge
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Wegerecht

Ein Recht, ein fremdes Grundstück zu begehen oder zu befahren. Es kann als Grunddienstbarkeit, beschränkte persönliche Dienstbarkeit oder öffentlich-rechtlich gesichert sein.

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WKurz erklärt

Wertgutachten Immobilie

Dokumentierte Ermittlung eines Immobilienwerts. Umfang und Bezeichnung sollten zum Anlass passen – vom kompakten Marktwertgutachten bis zum ausführlichen Verkehrswertgutachten.

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Wohnrecht

Das Recht, ein Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen. Dauer, Umfang, Kostenregelung und Rang beeinflussen den Wert.

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Begriffe richtig anwenden

Eine Definition ersetzt noch keine Immobilienbewertung

Fachbegriffe und Kennzahlen müssen stets im richtigen Modell, zum passenden Stichtag und mit den konkreten Objektmerkmalen angewendet werden.

  1. 1
    Begriff einordnen

    Rechtliche, steuerliche oder bewertungstechnische Bedeutung unterscheiden.

  2. 2
    Daten prüfen

    Stichtag, Zuständigkeitsgebiet, Modell und Objektmerkmale abgleichen.

  3. 3
    Objekt würdigen

    Abweichungen, Rechte und besondere Merkmale sachverständig berücksichtigen.

Echte Google-Rezensionen

Das sagen unsere Auftraggeber

Erfahrungen mit Immobiliengutachten, persönlicher Beratung und nachvollziehbarer Wertermittlung.

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Persönliche Einordnung

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Wir prüfen Anlass, Objekt und Unterlagen und erläutern, welche Marktdaten, Verfahren und Gutachtenart erforderlich sind.