Immobilienbewertung mit persönlicher Verantwortung
Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung – seit 1985
Das Sachverständigenbüro von den Busch steht seit über 40 Jahren für unabhängige, nachvollziehbare und persönlich verantwortete Immobiliengutachten. Heute wird das Familienunternehmen in zweiter Generation von Pascal von den Busch geführt.
- Zweifach zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Bundesweit persönlich vor Ort
- IHK-Ausbildungsbetrieb seit 1998
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Team
Familienunternehmen in zweiter Generation
Erfahrung trifft moderne Immobilienbewertung
Langjährige Marktkenntnis ist wertvoll – belastbar wird sie durch aktuelle Daten, anerkannte Bewertungsverfahren und eine klare fachliche Verantwortung.
Das Sachverständigenbüro von den Busch wurde 1985 von Astrid von den Busch gegründet. Heute führt ihr Sohn Pascal von den Busch das Unternehmen in zweiter Generation fort.
Als ausgebildeter Immobilienkaufmann war Pascal von den Busch zunächst viele Jahre in verschiedenen Führungspositionen der Immobilienwirtschaft tätig. Diese Verbindung aus operativer Immobilienpraxis, unternehmerischer Erfahrung und qualifizierter Sachverständigentätigkeit prägt die Arbeit unseres Büros.
Wir erstellen Immobiliengutachten für private und gewerbliche Eigentümer, Erbengemeinschaften, Unternehmen, Investoren, Gerichte, Behörden und institutionelle Auftraggeber. Jede Bewertung wird auf den konkreten Bewertungszweck, den maßgeblichen Stichtag und die Besonderheiten der Immobilie abgestimmt.
Geprüfte Fachkompetenz
Zweifach zertifizierter Sachverständiger
Pascal von den Busch wurde von zwei unabhängigen Zertifizierungsstellen nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Beide Zertifizierungen sind gültig; bei einer Zertifizierung wurde die erforderliche Rezertifizierung bereits erfolgreich durchgeführt. Die Personenzertifizierung ist – ebenso wie die öffentliche Bestellung – ein formal geregeltes Qualitätssicherungssystem für Sachverständige. Sie verbindet definierte Anforderungen an die Fachkunde mit einer unabhängigen Prüfung, kontinuierlicher Weiterbildung und fortlaufender Überwachung.
Unabhängig geprüfte Sachkunde
Die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 setzt die Prüfung definierter Anforderungen an Fachwissen, praktische Kompetenz und berufliche Erfahrung voraus. Die Zertifizierungsstelle arbeitet innerhalb eines akkreditierten Qualitätssicherungssystems und wird ihrerseits überwacht.
Fortbildung und Rezertifizierung
Die Zertifizierung ist kein einmaliger Fachkundenachweis. Zertifizierte Sachverständige müssen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und ihre fachliche Tätigkeit dokumentieren. Im Rahmen der turnusmäßigen Rezertifizierung wird das aktualisierte Fachwissen erneut überprüft und nachgewiesen – bei den hier bestehenden Zertifizierungen im Zwei-Jahres-Rhythmus.
Nachvollziehbare Methodik
Unsere Bewertungen beruhen auf objektspezifischen Unterlagen, persönlicher Besichtigung, aktuellen Marktdaten und den anerkannten Verfahren der Immobilienwertermittlung.
Aktuelle Fortbildung & Spezialisierung
Fachwissen wird fortlaufend erweitert
Zusätzlich zur Personenzertifizierung investieren wir kontinuierlich in fachliche Weiterbildung und praxisbezogene Spezialisierungen. Die aktuellen Siegel dokumentieren ausgewählte Fortbildungs- und Kompetenzschwerpunkte. Sie ergänzen die DIN EN ISO/IEC 17024-Zertifizierung, ersetzen sie jedoch nicht.
Sprengnetter Akademie · 2026–2027
praxisbezogene Zusatzqualifikation
Erweiterte Qualifikation im Gutachterteam
Öffentliche Bestellung und DIN-17024-Zertifizierung im Gutachterteam
Neben zweifach nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen gehört unserem Gutachterteam ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger an.
Das Sachgebiet der öffentlichen Bestellung umfasst die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Der betreffende Sachverständige ist zusätzlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine Zertifizierungsstelle zertifiziert.
Öffentlich bestellt und vereidigt
Besondere Sachkunde für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken durch Zertifizierung oder öffentliche Bestellung
Zusätzlich DIN-17024-zertifiziert
Personenzertifizierung durch eine europaweit anerkannte Zertifizierungsstelle.
Breite Teamkompetenz
Ergänzt durch weitere zertifizierte Sachverständige, persönliche Ortsbesichtigung und regionale Marktkenntnis.
Die öffentliche Bestellung und Zertifizierung ist personenbezogen und auf das bezeichnete Sachgebiet beschränkt.
Für private und institutionelle Auftraggeber
Immobiliengutachten für anspruchsvolle Bewertungsanlässe
Wir werden regelmäßig beauftragt, wenn der Wert einer Immobilie rechtlich, steuerlich oder wirtschaftlich von besonderer Bedeutung ist.
Erbschaft und Pflichtteil
Verkehrswerte für Nachlass, Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüche und Vermögensauseinandersetzungen.
Scheidung und Zugewinn
Nachvollziehbare Immobilienwerte für Anfangs- und Endvermögen sowie außergerichtliche oder gerichtliche Einigungen.
Finanzamt und Steuern
Objektbezogene Bewertung bei Erbschaft, Schenkung und zur Prüfung steuerlicher Grundbesitzwerte.
Gericht und Behörden
Gutachten für gerichtliche Verfahren, Betreuung, Zwangsversteigerung und weitere formalisierte Bewertungszwecke.
Kauf und Verkauf
Marktgerechte Entscheidungsgrundlagen für Eigentümer, Erwerber, Investoren und Bestandshalter.
Rechte und Belastungen
Bewertung von Nießbrauch, Wohnrecht, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeiten und weiteren Grundstücksrechten.
Anerkannte Fachkunde
DIN EN ISO/IEC 17024 bei Gericht und Finanzverwaltung
Die Auswahl eines gerichtlichen Sachverständigen liegt beim zuständigen Gericht. § 404 Abs. 3 ZPO enthält eine Soll-Regel zur Auswahl öffentlich bestellter Sachverständiger, schließt die Beauftragung anderer fachlich geeigneter Sachverständiger jedoch nicht aus. In der Rechtsprechung wurde die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 als ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis eingeordnet, unter anderem durch das Landgericht Hechingen mit Beschluss vom 19. Juli 2017 (Az. 1 OH 19/15).
Auch das Bewertungsgesetz berücksichtigt die Zertifizierung ausdrücklich: Nach § 198 Abs. 2 BewG kann als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig auch ein Gutachten von Personen dienen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert worden sind.
QUALIFIKATION RICHTIG EINORDNEN
Öffentlich bestellt und vereidigt oder DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert?
Die kurze Antwort: Beide Wege dienen dem Nachweis besonderer Sachkunde. Für Auftraggeber ist nicht allein die Bezeichnung entscheidend, sondern ob Fachgebiet, Zertifizierungs- oder Bestellungsumfang und Verwendungszweck zum konkreten Immobiliengutachten passen. Die DIN-17024-Personenzertifizierung bietet dabei einen besonders transparenten Vorteil: Fachkompetenz wird anhand definierter Kriterien unabhängig geprüft und während der Zertifikatslaufzeit fortlaufend überwacht.
| Prüfpunkt | Öffentlich bestellt und vereidigt | DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert |
|---|---|---|
| Qualitätsnachweis | Öffentliche Bestellung für ein bezeichnetes Sachgebiet, regelmäßig durch eine zuständige Kammer auf Grundlage von § 36 GewO. | Personenzertifizierung für einen definierten Geltungsbereich durch eine hierfür akkreditierte Zertifizierungsstelle. |
| Prüfung der Kompetenz | Nachweis besonderer Sachkunde, persönlicher Eignung und geordneter Verhältnisse nach den Bestellungsanforderungen. | Prüfung anhand festgelegter, objektiver Kompetenzkriterien; je nach Zertifizierungsprogramm unter anderem Prüfung, Berufspraxis und Arbeitsproben. |
| Laufende Qualitätssicherung | Pflichten, Fortbildung und Aufsicht richten sich nach der jeweiligen Sachverständigenordnung und Bestellung. | Zeitlich befristetes Zertifikat mit Überwachung, Fortbildungsnachweisen, Arbeitsproben und Rezertifizierung nach dem jeweiligen Zertifizierungsprogramm. |
| Kontrolle des Systems | Bestellung und Aufsicht durch die zuständige öffentlich-rechtliche Stelle. | Die Personenzertifizierungsstelle muss für den betreffenden Bereich akkreditiert sein und wird ihrerseits überwacht. |
| Finanzamt / § 198 BewG | Im Gesetz ausdrücklich als möglicher Gutachternachweis genannt. | Im Gesetz ebenfalls ausdrücklich genannt, wenn die Zertifizierung durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle für die Grundstückswertermittlung erfolgt ist. |
| Gerichtliche Auswahl | § 404 Abs. 3 ZPO enthält für die gerichtliche Auswahl eine Soll-Regel zugunsten öffentlich bestellter Sachverständiger. | Eine Beauftragung fachlich geeigneter anderer Personen ist nicht ausgeschlossen. Über die Auswahl und Eignung im konkreten Verfahren entscheidet das Gericht. |
Welche Vorteile hat ein zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024?
- Unabhängig geprüfte Person: Zertifiziert wird die konkrete Sachverständigenperson – nicht nur das Büro oder eine einmal besuchte Weiterbildung.
- Definierter Geltungsbereich: Auftraggeber können prüfen, für welches Fachgebiet und welchen Umfang die Zertifizierung gilt.
- Keine einmalige Momentaufnahme: Fortbildung, fachliche Tätigkeit und Arbeitsqualität müssen während der Laufzeit weiter nachgewiesen werden.
- Rezertifizierung: Die Fortdauer der Kompetenz wird turnusmäßig erneut bewertet; ein Zertifikat ist nicht unbegrenzt gültig.
- Überwachtes Zertifizierungssystem: Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle unterliegt selbst festgelegten Anforderungen und externer Kontrolle.
- Ausdrückliche steuerliche Anerkennung: § 198 Abs. 2 BewG nennt entsprechend zertifizierte Sachverständige ausdrücklich als möglichen Weg zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts.
Wichtig: „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ allein beschreibt noch keinen einheitlich geschützten Qualifikationsstandard. Prüfen Sie deshalb immer die Person, das Fachgebiet, die ausstellende Stelle, die Akkreditierung für den konkreten Zertifizierungsbereich und die aktuelle Gültigkeit.
Was bedeutet das für Ihren Auftrag?
Für ein privates Verkehrswertgutachten, ein Kurzgutachten, eine Immobilienbewertung für Erbschaft oder Schenkung und insbesondere für einen Nachweis nach § 198 BewG kann eine einschlägige DIN-17024-Zertifizierung ein belastbarer Qualifikationsnachweis sein. Bei einem bereits anhängigen Gerichtsverfahren sollte vor Auftragserteilung geklärt werden, ob ein Privatgutachten benötigt wird, ob die Parteien sich auf eine Person verständigen oder ob das Gericht selbst einen Sachverständigen bestellt.
Häufige Fragen zur Sachverständigenqualifikation
Ist DIN EN ISO/IEC 17024 der öffentlichen Bestellung gleichgestellt?
Eine pauschale Gleichstellung für jeden Anwendungsfall wäre zu weitgehend. Beide sind geregelte Qualitätssicherungssysteme. § 198 Abs. 2 BewG nennt öffentlich bestellte und entsprechend zertifizierte Personen nebeneinander. Für die Auswahl eines gerichtlichen Sachverständigen enthält § 404 Abs. 3 ZPO dagegen eine besondere Soll-Regel zugunsten öffentlich bestellter Sachverständiger.
Erkennt das Finanzamt ein Gutachten eines DIN-17024-zertifizierten Sachverständigen an?
§ 198 Abs. 2 BewG sieht einen solchen Nachweis regelmäßig vor, wenn die Person von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert wurde. Ob das konkrete Gutachten die gesetzlichen und fachlichen Anforderungen erfüllt, bleibt eine Einzelfallprüfung.
Darf ein Gericht einen zertifizierten Immobiliengutachter auswählen?
Die Auswahl trifft das Gericht. Die Soll-Regel in § 404 Abs. 3 ZPO schließt andere fachlich geeignete Sachverständige nicht generell aus. Die in den bereitgestellten Fachbeiträgen behandelte Rechtsprechung, darunter LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15, ordnet die Zertifizierung als erheblichen Sachkundenachweis ein.
Woran erkenne ich eine belastbare Personenzertifizierung?
Achten Sie auf die namentlich zertifizierte Person, den genauen Geltungsbereich, die aktuelle Gültigkeit sowie darauf, ob die Zertifizierungsstelle für diesen Bereich akkreditiert ist. Ein Lehrgangszertifikat oder Verbandssiegel ist nicht automatisch eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Rechts- und Qualitätsgrundlagen: § 198 BewG · § 404 ZPO · § 36 GewO · DAkkS: Personenzertifizierung
Bundesweit persönlich vor Ort
Zentrale Verantwortung und regionale Marktkenntnis
Von unserem Hauptsitz in Krefeld koordinieren wir Immobilienbewertungen im gesamten Bundesgebiet. Unser Backoffice und eigene Sachverständige mit regionalen Tätigkeitsschwerpunkten verbinden eine einheitliche fachliche Bearbeitung mit örtlicher Marktkenntnis.
Berücksichtigt werden unter anderem Lage, Bodenrichtwerte, Grundstücksmerkmale, Bauzustand, Modernisierungen, Ertragssituation, Rechte und Belastungen sowie die regionalen Kaufpreis- und Marktentwicklungen.
Standorte entdeckenIHK-Ausbildungsbetrieb
Wissen weitergeben und Verantwortung übernehmen
Das Sachverständigenbüro von den Busch ist eingetragener Ausbildungsbetrieb der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein. Wir bilden in den Berufen Immobilienkaufmann beziehungsweise Immobilienkauffrau sowie Kaufmann beziehungsweise Kauffrau für Büromanagement aus.
Bereits mehrere Auszubildende haben ihre Berufsausbildung in unserem Unternehmen erfolgreich abgeschlossen. Nachwuchsförderung, fachliche Anleitung und verlässliche Arbeitsprozesse gehören fest zu unserer Unternehmenskultur.
Persönlich
Jeder Auftrag wird fachlich begleitet und unter der Verantwortung des Inhabers bearbeitet.
Unabhängig
Das Ergebnis folgt den wertrelevanten Gegebenheiten – nicht einem gewünschten Zielwert.
Nachvollziehbar
Methodik, Datenquellen und Wertansätze werden verständlich dokumentiert.
Verlässlich
Wir kommunizieren transparent, prüfen sorgfältig und nehmen Terminabsprachen ernst.
Echte Google-Rezensionen
Das sagen unsere Auftraggeber
Erfahrungen mit Immobiliengutachten, persönlicher Beratung und nachvollziehbarer Wertermittlung.
“Sehr höflich, sehr flexibel und sehr realistisch in der Bewertung. Fairer Preis und freundlicher Kontakt vor Ort.”
S. H. · Name gekürzt
“Absolut perfekter Dienstleister. Hochwertiges Gutachten, das alle wesentlichen Punkte beinhaltet.”
U. S. · Name gekürzt
“Ein sehr angenehmes, professionelles Immobilienwertgutachten. Kompetent und schnell angefertigt; das Preis-Leistungs-Verhältnis war ausgezeichnet.”
M. W. · Name gekürzt
Kostenlose fachliche Erstprüfung
Ihre Immobilie verdient eine individuelle Bewertung
Schildern Sie uns Anlass, Objekt und gewünschte Verwendung. Wir prüfen unverbindlich, welche Gutachtenart für Ihren Fall geeignet ist.
Nachprüfbare Qualifikation
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Pascal von den Busch ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 personenzertifiziert. Die Zertifizierung steht für einen definierten Kompetenzbereich, regelmäßige Überwachung und den erneuten Nachweis der Fachkunde. Zusammen mit der Bewertungspraxis des seit 1985 bestehenden Büros erhalten Auftraggeber eine fachlich belastbare und persönlich verantwortete Immobilienbewertung.