Sachverständigenbüro von den Busch

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Qualifikation verständlich erklärt

Wer eine Immobilie bewerten lässt, sollte nicht nur nach dem Preis fragen. Entscheidend ist, ob der Sachverständige für die konkrete Grundstücks- und Immobilienbewertung nachweisbar qualifiziert ist, unabhängig arbeitet und seine Fachkunde aktuell hält.

Was bedeutet eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024?

Die DIN EN ISO/IEC 17024 beschreibt Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren. Für Auftraggeber ist wesentlich: Nicht nur ein Lehrgang, sondern die persönliche Kompetenz für einen definierten Zertifizierungsbereich wird geprüft. Zum Zertifizierungssystem gehören üblicherweise dokumentierte Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungen, eine zeitlich begrenzte Zertifizierung, Überwachung und der erneute Nachweis der Kompetenz.

Geprüfte FachkompetenzKenntnisse und praktische Bewertungsfähigkeit werden nach einem festgelegten Zertifizierungsprogramm beurteilt.
Laufende ÜberwachungWeiterbildung, Berufspraxis und Arbeitsproben können während der Zertifikatslaufzeit kontrolliert werden.
RezertifizierungDie Qualifikation wird nicht unbegrenzt verliehen, sondern muss regelmäßig erneut nachgewiesen werden.
Nachvollziehbarer GeltungsbereichZertifikat und Zertifizierungsumfang zeigen, für welches Sachgebiet die Kompetenz bestätigt wurde.

Öffentlich bestellt und vereidigt oder nach DIN 17024 zertifiziert?

Beide Wege dienen der Qualitätssicherung, beruhen aber auf unterschiedlichen Systemen. Deshalb ist die Aussage, beide Bezeichnungen seien in jeder rechtlichen Situation vollständig identisch, zu pauschal. Für Nutzer ist vielmehr entscheidend, welcher konkrete Sachkundenachweis, Bestellungstenor oder Zertifizierungsbereich vorliegt und wofür das Gutachten benötigt wird.

Merkmal Öffentliche Bestellung Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Träger Zuständige Bestellungskörperschaft, häufig eine Kammer Zertifizierungsstelle mit einem festgelegten Zertifizierungsprogramm
Kompetenznachweis Besondere Sachkunde für den Bestellungstenor Geprüfte persönliche Kompetenz für den Zertifizierungsbereich
Überwachung Pflichten und Aufsicht nach Bestellungsrecht Überwachung nach Zertifizierungsprogramm und befristete Zertifikatslaufzeit
Erneuter Nachweis Abhängig von Bestellung und Bestellungskörperschaft Regelmäßige Rezertifizierung erforderlich
Für Auftraggeber wichtig Passender Bestellungstenor und aktuelle Bestellung Passender Zertifizierungsbereich, aktuelle Gültigkeit und Zertifizierungsstelle

Anerkennung bei Finanzamt und Gericht

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Für steuerliche Bewertungen nennt § 198 Abs. 2 BewG sowohl Gutachten der Gutachterausschüsse als auch Gutachten von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für Grundstücksbewertung bestellt oder zertifiziert worden sind. Entscheidend bleiben der passende fachliche Geltungsbereich und ein inhaltlich belastbares Gutachten.

Auswahl durch Gerichte

§ 404 Abs. 3 ZPO sieht bei vorhandenen öffentlich bestellten Sachverständigen eine bevorzugte Auswahl vor. Das ist kein allgemeines Verbot, andere fachkundige Sachverständige zu beauftragen. Ob ein Gutachten im konkreten Verfahren geeignet ist, entscheidet jedoch das Gericht. Vor einer Beauftragung sollte der benötigte Nachweis deshalb immer mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden.

Qualifikation des Sachverständigenbüros von den Busch

Pascal von den Busch ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 personenzertifiziert. Die Zertifizierung mit der Nummer 220189 ist bis zum 13. Januar 2028 gültig. Das Sachverständigenbüro besteht seit 1985 und wird in zweiter Generation geführt.

Für Auftraggeber verbindet sich damit ein überprüfbarer Kompetenznachweis mit langjähriger Bewertungspraxis. Vor der Beauftragung klären wir außerdem, welcher Gutachtenumfang zum Anlass passt und ob besondere Anforderungen eines Finanzamts, Gerichts, Kreditinstituts oder anderer Empfänger zu berücksichtigen sind.

Welcher Sachverständige und welches Gutachten passen zu Ihrem Fall?Wir prüfen Bewertungsanlass, Empfänger und notwendigen Umfang vor der Beauftragung.

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