Personenzertifizierung
DIN EN ISO/IEC 17024
Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke; fortlaufend rezertifiziert.
Sachverständigenbüro in zweiter Generation
Als unabhängige Gutachter für Immobilien erstellen wir Verkehrswertgutachten, Wertgutachten und Kurzgutachten und übernehmen die fachgerechte Wertermittlung von Immobilien – persönlich vor Ort und bundesweit.
Für private Eigentümer, Erben, Käufer, Unternehmen, Gerichte und steuerliche Bewertungsanlässe.
Qualifikation und Verantwortung
Beide Sachverständigenzertifizierungen sind nach erfolgter Rezertifizierung weiterhin gültig. Ergänzend ist das Büro seit vielen Jahren als Ausbildungsbetrieb der IHK Mittlerer Niederrhein eingetragen.
Personenzertifizierung
Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke; fortlaufend rezertifiziert.
Verbandszertifizierung
Zertifizierter Sachverständiger des Deutschen Gutachter- und Sachverständigenverbands für die Bewertung von Immobilien.
Nachwuchsförderung
Seit vielen Jahren eingetragener Ausbildungsbetrieb für Immobilienkauffrau/-mann sowie Bürokauffrau/-mann.
Sachverständige Wertermittlung
Nicht jede Immobilienbewertung erfordert dasselbe Gutachten. Ob ein ausführliches Verkehrswertgutachten, ein qualifiziertes Kurzgutachten oder eine spezialisierte Wertermittlung sinnvoll ist, hängt vom Bewertungsanlass, der Immobilie und den Anforderungen des Empfängers ab.
Als unabhängiges Sachverständigenbüro prüfen wir vor der Beauftragung, welche Form der Wertermittlung fachlich erforderlich und wirtschaftlich angemessen ist. Bewertet werden Wohnimmobilien, Rendite- und Gewerbeobjekte, Grundstücke sowie wertbeeinflussende Rechte und Belastungen.
Der passende Weg zur belastbaren Bewertung
Die Wahl der richtigen Gutachtenart hängt vom Anlass, den Adressaten und den rechtlichen Anforderungen ab. Wir ordnen Ihren Fall bereits vor der Beauftragung fachlich ein.
Nachvollziehbare Wertermittlung für Nachlass, Erbengemeinschaft und Pflichtteilsansprüche.
Mehr erfahren 02Unabhängige Bewertung als belastbare Grundlage für Einigung und Vermögensauseinandersetzung.
Mehr erfahren 03Fachliche Prüfung und sachgerechter Nachweis bei steuerlichen Bewertungsanlässen.
Mehr erfahren 04Marktgerechte Entscheidungsgrundlage vor Kauf, Verkauf oder strategischer Bestandsplanung.
Mehr erfahrenLeistung nach Bedarf
Nicht jede Immobilienbewertung erfordert denselben Umfang. Entscheidend sind Bewertungsanlass, gewünschte Verwendung und die Anforderungen an die Dokumentation. Die wichtigsten Gutachtenarten können Sie hier direkt vergleichen.
Ein Verkehrswertgutachten dokumentiert den Marktwert einer Immobilie umfassend und nachvollziehbar zu einem bestimmten Bewertungsstichtag. Es eignet sich insbesondere für Finanzamt, Erbschaft und Pflichtteil, Scheidung und Zugewinnausgleich, gerichtliche Auseinandersetzungen sowie komplexe Vermögens- und Unternehmensfragen.
Bearbeitungsdauer: regelmäßig etwa 4–6 Wochen nach dem Ortstermin.
Die konkreten Honorare und ein nachvollziehbares Rechenbeispiel finden Sie gesammelt im Kostenüberblick.
Ein qualifiziertes Kurzgutachten ist häufig die wirtschaftlichere Alternative, wenn eine sachverständig begründete Immobilienbewertung benötigt wird, aber der vollständige Dokumentationsumfang eines Verkehrswertgutachtens nicht erforderlich ist. Typische Anlässe sind Kauf oder Verkauf, Vermögensübersichten, einvernehmliche Erbauseinandersetzungen sowie die Auszahlung eines Miterben.
Bearbeitungsdauer: bei vollständigen Unterlagen regelmäßig etwa 7–10 Werktage nach der Ortsbesichtigung.
Die konkreten Preisorientierungen für Kurzgutachten stehen zentral im Kostenüberblick.
Ein Mietwertgutachten leitet die marktgerechte oder ortsübliche Miete einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie objektspezifisch ab. Berücksichtigt werden unter anderem Lage, Fläche, Baujahr, Modernisierung, Ausstattung, Zustand, Grundriss und die Aussagekraft der verfügbaren örtlichen Mietdaten.
Bearbeitungsdauer: regelmäßig etwa 3–4 Wochen.
Die Preisorientierung ist zusammen mit den anderen Gutachtenarten im Kostenüberblick gebündelt.
Ein Restnutzungsdauergutachten untersucht, ob die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes von der typisierten steuerlichen Nutzungsdauer abweicht. Maßgeblich sind insbesondere Gebäudezustand, Modernisierungsstand, Bauweise und wirtschaftliche Nutzbarkeit.
Der erforderliche Umfang hängt stark vom Objekt, der Unterlagenlage und der steuerlichen Aufgabenstellung ab. Vor Auftragserteilung prüfen wir, ob eine sachverständige Ableitung im konkreten Fall fachlich sinnvoll ist.
Gewerbe- und Spezialimmobilien lassen sich nicht nach einem einheitlichen Schema bewerten. Bei renditeorientierten Objekten stehen nachhaltig erzielbare Mieten, Bewirtschaftungskosten, Leerstand, Mietvertragsstruktur und Liegenschaftszins im Vordergrund. Bei eigengenutzten Betriebs- und Industrieimmobilien kann die Substanz stärker zu gewichten sein.
Entscheidend sind Nutzung, Drittverwendungsfähigkeit, Marktgängigkeit und die Qualität der verfügbaren Vergleichs- und Ertragsdaten. Vorgehen und erforderlicher Gutachtenumfang werden deshalb objektbezogen festgelegt.
Welcher Gutachtenumfang im Einzelfall erforderlich ist, klären wir vor der Beauftragung. Konkrete Preisorientierungen stehen gesammelt im nachfolgenden Kostenüberblick.
Konkrete Kostenorientierung
Für typische Bewertungsaufträge können wir konkrete Honorarspannen nennen. Den verbindlichen Preis erhalten Sie nach einer kurzen Vorprüfung des Objekts, der Unterlagenlage und des Bewertungszwecks vor Auftragserteilung.
Kurzgutachten
ab ca. 1.200 € netto
Bei typischen Wohnimmobilien häufig etwa 1.500–2.000 € netto; größere oder komplexere Objekte können etwa 2.500 € netto erreichen.
Details zum Kurzgutachten ↓Verkehrswertgutachten
individuell
Grundgebühr plus vorab vereinbarter wertabhängiger Honoraranteil von regelmäßig etwa 0,3–1,5 % des ermittelten Verkehrswerts.
Kostenbeispiel ansehen ↓Mietwertgutachten
ca. 2.500–3.500 € netto
Typischer Honorarrahmen für eine objektspezifische Ableitung von Wohnraum-, Gewerbemiete oder Pacht.
Details zum Mietwertgutachten ↓Beispiel Verkehrswertgutachten
Bei einem angenommenen Verkehrswert von 350.000 €, einer Grundgebühr von 2.500 € und einem vereinbarten Honoraranteil von 0,6 % ergeben sich 2.100 € wertabhängiges Honorar.
Die Beispiele sind Orientierungswerte und kein pauschales Angebot. Besondere Rechte und Belastungen, fehlende Behördenunterlagen, mehrere Gebäudeteile, Sondernutzungen oder komplexe Gewerbeobjekte können den Aufwand verändern.
Transparent von Anfang an
Sie erhalten vor der Beauftragung eine klare Einschätzung zu Leistungsumfang, benötigten Unterlagen, Kosten und Bearbeitungszeit.
Anfrage startenWir klären Bewertungszweck, Objektart, Stichtag und vorhandene Dokumente.
Sie erhalten einen nachvollziehbaren Leistungsumfang ohne unklare Zusatzpositionen.
Der Sachverständige erfasst Lage, Zustand, Ausstattung und wertrelevante Besonderheiten.
Die Bewertung erfolgt nach den einschlägigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen.
Auf Wunsch besprechen wir Ergebnis, Methodik und entscheidende Wertansätze persönlich.
Persönlich verantwortlich
Das Sachverständigenbüro von den Busch verbindet langjährige Marktkenntnis mit aktueller Bewertungsmethodik. Jeder Auftrag wird fachlich eingeordnet und persönlich begleitet.
Fachwissen aus der Bewertungspraxis
Wertermittlung ist mehr als ein Quadratmeterpreis. Unsere Fachbibliothek erläutert Bewertungsverfahren, Rechte und typische Praxisfragen anhand nachvollziehbarer Beispiele.
Wie Bodenwert, Gebäudesachwert und Marktanpassung zu einer belastbaren Wertableitung zusammengeführt werden.
Fachbeitrag ansehen →Wie nachhaltig erzielbare Erträge, Bewirtschaftungskosten und Liegenschaftszins den Wert von Renditeimmobilien prägen.
Fachbeitrag ansehen →Wie Nutzungsrechte den wirtschaftlich verfügbaren Immobilienwert beeinflussen und fachlich berücksichtigt werden.
Fachbeitrag ansehen →Wann ein individuell ermittelter Verkehrswert vom steuerlich festgestellten Immobilienwert abweichen kann.
Fachbeitrag ansehen →Bundesweite Tätigkeit
Wir verbinden bundesweite Immobilienbewertung mit persönlicher Ortsbesichtigung und regionaler Marktkenntnis. Auf den Standortseiten finden Sie Ansprechpartner, Leistungen und vorhandene Marktdaten für Ihre Region.
Standortsuche
Geben Sie mindestens zwei Buchstaben ein. Passende Städte, Gemeinden, Kreise und Regionen werden vorgeschlagen.
Häufige Fragen
Die konkrete Eignung einer Gutachtenart hängt immer vom Einzelfall ab. In der Erstprüfung ordnen wir Ihr Anliegen unverbindlich ein.
Für gerichtliche, steuerliche oder streitige Fragestellungen ist häufig ein ausführliches Verkehrswertgutachten erforderlich. Für interne oder außergerichtliche Entscheidungen kann ein Kurzgutachten ausreichen.
Bei belastbaren Gutachten gehört die persönliche Ortsbesichtigung grundsätzlich zum Leistungsumfang. Abweichungen werden vorab ausdrücklich erläutert.
Nach Sichtung der Eckdaten erhalten Sie ein transparentes Angebot mit festgelegtem Leistungsumfang. Objektart, Größe, Unterlagenlage und Bewertungszweck beeinflussen den Aufwand.
Ja. Ortstermine und Gutachtenerstellungen werden bundesweit koordiniert. Die konkrete Terminplanung stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
Kostenlose fachliche Erstprüfung
Schildern Sie uns kurz Ihre Immobilie und den Bewertungsanlass. Wir prüfen persönlich, welches Gutachten sinnvoll ist, welche Unterlagen benötigt werden und mit welchen Kosten Sie rechnen können.