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GRZ- & GFZ-Rechner – Grundstücksausnutzung berechnen

Grundfläche, Geschossfläche und rechnerisches Restpotenzial aus Grundstücksfläche, GRZ und GFZ ermitteln – mit verständlicher Erläuterung der Ergebnisse.

Fachrechner3 Min. RechenzeitStand: August 2026

GRZ- & GFZ-Rechner

Mit diesem Rechner lassen sich die rechnerisch zulässige Grundfläche und die rechnerisch zulässige Geschossfläche aus Grundstücksgröße, GRZ und GFZ ableiten. Optional können vorhandene Flächen eingetragen werden, um die aktuelle Ausnutzung und ein rechnerisches Restpotenzial zu sehen.

Zulässige Hauptgrundfläche240 m²
Standardgrenze inkl. § 19 Abs. 4*360 m²
Zulässige Geschossfläche480 m²
Rechnerisches Restpotenzial Grundfläche60 m²
Rechnerisches Restpotenzial Geschossfläche120 m²
Aktuelle GRZ I / GRZ II / GFZ0,30 / 0,42 / 0,60

*Wichtiger Hinweis: Die Standardgrenze für Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO wird hier als GRZ × 1,5, höchstens 0,8, dargestellt. Der konkrete Bebauungsplan kann abweichende Regelungen enthalten. Der Rechner ersetzt keine planungsrechtliche Prüfung.

Das Wichtigste

Der Rechner zeigt mathematische Flächenpotenziale. Ob diese baurechtlich tatsächlich vollständig nutzbar sind, hängt zusätzlich von Bebauungsplan, Baugrenzen, Abstandsflächen, Vollgeschossen, Stellplätzen, Grundstückszuschnitt und weiteren Vorschriften ab.

Was bedeuten die Ergebnisse?

ErgebnisWas wird gerechnet?Was ist nicht automatisch enthalten?
HauptgrundflächeGrundstücksfläche × GRZKonkrete Baugrenzen und Abstandsflächen
Standardgrenze § 19 Abs. 4GRZ × 1,5, gedeckelt auf 0,8Abweichende Festsetzungen im Bebauungsplan
GeschossflächeGrundstücksfläche × GFZWohnfläche; diese folgt eigenen Regeln
RestpotenzialRechnerische Differenz zu vorhandenen FlächenGenehmigungsfähigkeit oder Wirtschaftlichkeit
Drei Begriffe, drei unterschiedliche FlächenGRZ, GFZ und Wohnfläche nicht vermischen
GrundflächeGRZGFZWohnflächeeigene Regeln
Die Geschossfläche nach BauNVO ist nicht identisch mit der Wohnfläche nach wohnflächenrechtlichen Regeln.

Beispiel mit 600 m² Grundstück

GRZ 0,4 und GFZ 0,8
600 m² × 0,4=240 m² Hauptgrundfläche
600 m² × 0,8=480 m² Geschossfläche

Die beiden Ergebnisse erfüllen unterschiedliche Funktionen. 480 m² Geschossfläche bedeuten nicht automatisch 480 m² Wohnfläche und auch nicht, dass 240 m² Grundfläche an jeder Stelle des Grundstücks realisiert werden können.

Was bedeutet eine höhere GRZ oder GFZ für den Grundstückswert?

Mehr zulässige Ausnutzung kann wirtschaftlich wertvoll sein – beispielsweise bei einem innerstädtischen Grundstück mit hoher Nachfrage nach zusätzlicher Geschossfläche. Eine proportionale Hochrechnung des Bodenrichtwerts ist jedoch regelmäßig zu grob.

Für die sachverständige Bodenwertermittlung ist zu prüfen, auf welche Merkmale sich das Bodenrichtwertgrundstück bezieht und ob der Gutachterausschuss geeignete Umrechnungskoeffizienten oder Modellhinweise veröffentlicht. Ebenso wichtig ist, ob die zusätzliche Ausnutzung tatsächlich realisierbar und marktgängig ist.

Essenz für die Immobilienbewertung

Der Rechner beantwortet die Flächenfrage. Die Wertfrage beginnt erst danach: Baurecht, Modell des Gutachterausschusses und örtliche Nachfrage entscheiden, welchen Wert eine höhere Ausnutzung tatsächlich hat.

Vertiefung: GRZ verständlich erklärt, GFZ verständlich erklärt, Bodenrichtwert und Bodenwert.

Häufige Fragen zum GRZ-/GFZ-Rechner

Kann ich mit dem Ergebnis direkt einen Bauantrag planen?

Nein. Der Rechner bildet nur die mathematischen Kennzahlen ab. Für eine konkrete Planung sind der Bebauungsplan und weitere öffentlich-rechtliche Vorgaben zu prüfen.

Warum wird bei GRZ 0,4 als Standardgrenze 0,6 und nicht 0,8 gerechnet?

Weil § 19 Abs. 4 BauNVO grundsätzlich eine Überschreitung um bis zu 50 Prozent vorsieht. 0,4 × 1,5 ergibt 0,6. Die 0,8 ist zusätzlich eine Höchstgrenze.

Kann ich aus der GFZ meine Wohnfläche ableiten?

Nein. Die GFZ bezieht sich auf die Geschossfläche im Sinne der BauNVO. Die Wohnfläche wird nach anderen Regeln ermittelt.

Amtliche Grundlagen

Fachlich verantwortlich

Fachlich geprüft von Pascal von den Busch

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Das Sachverständigenbüro von den Busch bewertet Immobilien seit 1985 und wird heute in zweiter Generation geführt.

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