Zertifizierte Immobilienbewertung – bundesweit seit 1985

Immobiliengutachten für belastbare Entscheidungen

Immobilienwerte bilden häufig die Grundlage weitreichender privater, steuerlicher, gerichtlicher oder unternehmerischer Entscheidungen. Wir erstellen bundesweit nachvollziehbare Gutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Welche Gutachtenart geeignet ist, hängt vom Verwendungszweck, dem Adressaten und den fachlichen Anforderungen ab. Bereits vor der Beauftragung ordnen wir Ihren Fall ein und erläutern, welche Form der Wertermittlung erforderlich und wirtschaftlich angemessen ist.

Leistungen nach Bewertungszweck

Immobiliengutachten: Umfang passend zu Anlass, Objekt und Adressat

Nicht die umfangreichste Ausarbeitung ist automatisch die beste Lösung. Entscheidend ist, wofür der Immobilienwert benötigt wird, wie belastbar er dokumentiert sein muss und welche Besonderheiten das Objekt aufweist. Wir klären diese Punkte vor der Beauftragung und stimmen Gutachtenart, Unterlagenbedarf und Honorar transparent ab.

01

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Umfassend dokumentierte Verkehrswertermittlung für Bewertungsfälle mit hoher rechtlicher, steuerlicher oder wirtschaftlicher Bedeutung.

  • Erbschaft, Pflichtteil und streitige Vermögensauseinandersetzungen
  • Scheidung bei verhärteten Positionen
  • steuerliche Nachweis- und komplexe Bewertungsfälle
  • gerichtliche oder unternehmerische Fragestellungen
Verkehrswert- und Kurzgutachten vergleichen ↓
02

Kurzgutachten und Marktwertgutachten

Qualifizierte, persönlich besichtigte Marktwertermittlung mit reduziertem Dokumentationsumfang. Bei typischen Wohnimmobilien umfassen unsere Kurzgutachten regelmäßig mindestens etwa 28 bis 40 Seiten.

  • Kauf und Verkauf
  • Vermögensübersichten
  • einvernehmliche Erb- oder Vermögensauseinandersetzungen
  • Auszahlung eines Miteigentümers bei Einigungsbereitschaft
Kosten und Bearbeitungszeit ↓
03

Mietwertgutachten für Wohnraum und Gewerbe

Nachvollziehbare Ableitung der ortsüblichen oder marktgerechten Miete unter Berücksichtigung des konkreten Objekts und geeigneter Mietmarktdaten.

  • Wohnraummieten
  • Gewerbemieten und Pachten
  • Mietspiegel- und Vergleichsdatenauswertung
  • Schwerpunkt auf Bewertungsfragen für Vermieter
Mietwertgutachten im Detail ↓
04

Restnutzungsdauergutachten

Prüfung, ob baulicher Zustand, Modernisierungsstand und wirtschaftliche Nutzbarkeit eine von der typisierten Nutzungsdauer abweichende Restnutzungsdauer begründen.

  • Objektzustand und Modernisierung
  • wirtschaftliche Nutzbarkeit
  • nachvollziehbare Herleitung
  • Aufbereitung für steuerliche Zwecke
Restnutzungsdauer prüfen lassen →
05

Beleihungswert und bankfachliche Bewertung

Langfristig vorsichtige Wertbetrachtung für Kreditinstitute und Finanzierungspartner mit nachhaltigen Marktannahmen und bankfachlich strukturierter Dokumentation.

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • nachhaltige Wertansätze
  • vorsichtige Marktbetrachtung
  • bankorientierte Dokumentation
Bewertungsbedarf abstimmen →
06

Hauskaufberatung und Kaufpreisprüfung

Einordnung des sichtbaren baulichen Zustands, erkennbarer Mängel, des Modernisierungsbedarfs und der Plausibilität des geforderten Kaufpreises.

  • persönliche Besichtigung
  • erkennbare Mängel und Investitionsbedarf
  • Kaufpreis-Plausibilisierung
  • keine zerstörende Bauteiluntersuchung
Hauskaufberatung anfragen →
07

Gewerbe- und Industrieimmobilienbewertung

Die Verfahrenswahl richtet sich nach dem Preisbildungsmechanismus des konkreten Teilmarkts, der Nutzung und der Qualität der verfügbaren Marktdaten.

  • Renditeobjekte und vermietete Gewerbeimmobilien
  • eigengenutzte Betriebs- und Industrieobjekte
  • Mischobjekte
  • Spezialimmobilien und Drittverwendungsfähigkeit
Gewerbebewertung im Detail ↓
08

Nießbrauch, Wohnrecht und weitere Belastungen

Wertmäßige Einordnung bestehender oder geplanter Rechte und Belastungen – von Nießbrauch und Wohnrecht bis Erbbaurecht und weiteren grundstücksbezogenen Besonderheiten.

  • unbelasteter und belasteter Immobilienwert
  • Kapitalisierung von Nutzungsrechten
  • fiktive Berechnungen vor einer Übertragung
  • nachvollziehbare Rechenmodelle
Nießbrauch und Wohnrecht im Detail ↓
Ergänzende Leistung: Prüfung vorhandener Gutachten

Die Prüfung fremder Immobiliengutachten übernehmen wir nur nach individueller Vorprüfung. Sie ist bewusst keine Hauptleistung unseres Angebots.

Anfrage abstimmen

Entscheidungshilfe

Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten?

Der Bewertungsanlass allein entscheidet nicht immer über die notwendige Gutachtentiefe. Besonders bei Erbschaft und Scheidung kommt es darauf an, ob die Beteiligten eine gemeinsame Bewertungsgrundlage akzeptieren oder eine streitige Auseinandersetzung zu erwarten ist.

Wann ein Verkehrswertgutachten regelmäßig sinnvoll ist

  • Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt
  • streitige Pflichtteils-, Erb- oder Zugewinnfragen
  • gerichtliche Auseinandersetzungen oder hohe formale Anforderungen
  • komplexe Rechte, Stichtage, Gewerbe- oder Unternehmensimmobilien

Wann ein Kurzgutachten häufig ausreichen kann

  • Kauf- oder Verkaufsentscheidung
  • interne Vermögensübersicht
  • einvernehmliche Auszahlung eines Miterben oder Miteigentümers
  • Scheidung oder Erbengemeinschaft mit tragfähiger Gesprächsbasis

Praxis bei Betreuungs- und Nachlassgerichten: Wird zunächst pauschal ein „Verkehrswertgutachten“ verlangt, kann es sinnvoll sein, vor der Beauftragung mit der zuständigen Stelle abzuklären, welcher Gutachtenumfang tatsächlich akzeptiert wird. Die Entscheidung liegt immer bei der zuständigen Stelle und ist einzelfallabhängig.

Honorar und Zeitrahmen

Was kosten unsere Immobiliengutachten?

Preis und Bearbeitungszeit hängen von Objekt, Aufgabenstellung, Unterlagenlage und zusätzlichen Recherchen ab. Die konkrete Honorarvereinbarung erfolgt vor Auftragserteilung.

Kurzgutachten

ab 1.200 € zzgl. MwSt.

Typische Wohnimmobilien liegen abhängig von Objekt und Aufwand häufig bei etwa 1.500 bis 2.000 € zzgl. MwSt. Große Anwesen mit mehreren Gebäudeteilen oder umfangreiche landwirtschaftliche Anwesen können im Einzelfall etwa 2.500 € zzgl. MwSt. erreichen.

Festpreis: Der konkrete Preis wird vor Auftragserteilung vereinbart.

Verkehrswertgutachten

individuelle Honorarvereinbarung

Grundgebühr plus vorab festgelegter wertabhängiger Honoraranteil. Je nach Objekt und Aufwand bewegt sich der Prozentsatz regelmäßig etwa zwischen 0,3 % und 1,5 % des ermittelten Verkehrswerts. Bei sehr hohen Verkehrswerten ist der Prozentsatz typischerweise niedriger.

Mietwertgutachten

ca. 2.500–3.500 €

Für Wohnraummieten sowie Gewerbemieten und Pachten. Der konkrete Aufwand hängt insbesondere von Datenlage, Objektart und Bewertungsfrage ab.

Beispiel Verkehrswertgutachten bei einem ermittelten Verkehrswert von 350.000 €
Grundgebühr
2.500 €
0,6 % von 350.000 €
2.100 €
Honorar netto
4.600 €

Zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegebenenfalls vereinbarter zusätzlicher Aufwendungen, etwa für die Beschaffung fehlender Behördenunterlagen.

Typische Bearbeitungszeiten

7–10 WerktageKurzgutachten bei guter Unterlagenlage, gerechnet ab der Ortsbesichtigung; nach Absprache teilweise schneller.
4–6 WochenVerkehrswertgutachten als realistische Faustregel nach dem Ortstermin. Vollständige Unterlagen können den Zeitraum deutlich verkürzen.
3–4 WochenMietwertgutachten; bei vollständiger Unterlagenlage und geeigneter Datenbasis gegebenenfalls kürzer.

Bei Verkehrswertgutachten entsteht ein erheblicher Teil der Bearbeitungszeit häufig durch Bauakten, Bescheinigungen und Auskünfte von Ämtern oder Behörden – nicht durch die reine Berechnung.

Transparenter Leistungsumfang

Was ist im Immobiliengutachten enthalten – und wo liegen die Grenzen?

Regelmäßig Bestandteil

  • Bewertungsauftrag und Bewertungsstichtag
  • persönliche Ortsbesichtigung
  • Makro- und Mikrolage
  • Grundstück, Gebäude, Nutzung, Flächen, Ausstattung und Zustand
  • Prüfung vorhandener Objektunterlagen
  • wertrelevante Rechte und Belastungen
  • regionale Marktdaten, Verfahrenswahl und Berechnungen
  • gutachterliche Verkehrswertableitung und Fotodokumentation

Je nach Objekt und Auftrag zusätzlich

Zum Beispiel Baulasten, Altlasten, Denkmalschutz, Erbbaurecht, WEG-Unterlagen, Mietverträge, historische Marktdaten oder weitere Plausibilisierungen.

Ein Verkehrswertgutachten ersetzt nicht

  • Bauschadensgutachten mit Bauteilöffnungen
  • eigenständige Schadstoff- oder Laboruntersuchung
  • statische Untersuchung
  • Steuerberatung
  • energetische Fachplanung

Offensichtliche und wertrelevante Mängel oder Schäden – etwa Feuchtigkeit, Schimmel, Dachschäden oder erheblicher Instandhaltungsstau – werden im Rahmen der Bewertung berücksichtigt. Bei weitergehendem Untersuchungsbedarf empfehlen wir spezialisierte Fachunternehmen oder Sachverständige.

Optional: vollständiges Gebäudeaufmaß und Wohnflächenberechnung können gesondert beauftragt werden.

Gewerbe und Industrie

Das Bewertungsverfahren folgt dem Markt – nicht der Objektbezeichnung

Bei Gewerbeimmobilien ist entscheidend, wie typische Marktteilnehmer für die konkrete Objektart Preise bilden und welche Marktdaten belastbar verfügbar sind. Deshalb wird nicht pauschal ein einziges Verfahren für „Gewerbe“ angewandt.

Renditeorientierte Gewerbeimmobilien

Bei vermieteten Büro-, Einzelhandels- oder sonstigen Anlageobjekten steht regelmäßig das Ertragswertverfahren im Vordergrund. Entscheidend sind nachhaltig erzielbare Erträge, Bewirtschaftungskosten, Leerstand, Restnutzungsdauer, Liegenschaftszins und Mietvertragsstruktur.

Eigengenutzte Betriebs- und Industrieobjekte

Bei eigengenutzten oder spezialisierten Betriebsimmobilien kann der Sachwert größere Bedeutung besitzen, insbesondere wenn Herstellungskosten und Substanz belastbar beurteilt werden können und direkte Vergleichskauffälle fehlen.

Gemischt genutzte Objekte

Wenn Rendite- und Eigennutzungsüberlegungen zusammenwirken, können mehrere Verfahren eingesetzt und entsprechend ihrer Aussagekraft und Datenqualität gewichtet werden.

Spezialimmobilien

Hier spielen Drittverwendungsfähigkeit, alternative Nutzungsmöglichkeiten, notwendige Umbauten, wirtschaftliche Restnutzungsdauer und lokale Marktgängigkeit eine besondere Rolle.

Rechte und Belastungen

Nießbrauch und Wohnrecht in der Immobilienbewertung

Zunächst wird der unbelastete Immobilienwert ermittelt. Anschließend wird die wirtschaftliche Wertminderung durch das bestehende Recht bestimmt. So können sowohl der unbelastete als auch der belastete Verkehrswert nachvollziehbar dargestellt werden.

1. Unbelasteten Wert ermittelnBewertung der Immobilie ohne das zu untersuchende Nutzungsrecht.
2. Recht wirtschaftlich bewertenEinordnung insbesondere von Nutzungsvorteil, Dauer und weiteren rechtlichen beziehungsweise objektspezifischen Parametern.
3. Belasteten Wert ableitenDarstellung der wirtschaftlichen Auswirkung auf den Immobilienwert.

Fiktive Berechnung der Auswirkungen eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts vor einer Übertragung

Ist das Recht noch nicht im Grundbuch eingetragen, kann vor einer geplanten Übertragung simuliert werden, wie sich ein vorgesehenes Nießbrauchs- oder Wohnrecht voraussichtlich auf den Immobilienwert auswirken würde. Das ist beispielsweise bei familiären Übertragungen zu Lebzeiten eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Die rechtliche und steuerliche Gestaltung selbst erfolgt durch Rechtsanwalt beziehungsweise Steuerberater.

Wohnraum, Gewerbemiete und Pacht

Ein Mietwertgutachten ist mehr als das Ablesen eines Mietspiegels

Die fachliche Mietwertableitung beginnt mit Bewertungsfrage, Stichtag, Ortsbesichtigung und der Prüfung, welche Datenquellen für das konkrete Objekt überhaupt geeignet sind. Lage, Größe, Baujahr, Modernisierungsstand, Ausstattung, Zustand und besondere Objektmerkmale werden objektspezifisch eingeordnet.

Wohnraummiete

Je nach Stadt und Objekt können Mietspiegel, Daten des Gutachterausschusses, geeignete Vergleichsmieten, eigene Marktauswertungen und ergänzend Angebotsmieten einfließen. Bei atypischen Objekten ist eine reine Tabellenzuordnung häufig nicht ausreichend.

Gewerbemiete und Pacht

Neben vorhandenen Vertragsmieten sind insbesondere nachhaltige Marktgängigkeit, mögliche Alternativnutzungen, notwendige Umbauten und die nachhaltig erzielbare Miete relevant.

Die fachlich ermittelte ortsübliche oder marktgerechte Miete ist von der Frage zu trennen, in welcher Höhe eine konkrete Mieterhöhung rechtlich zulässig und formal durchsetzbar ist.

Welche Gutachtenart passt zu Ihrem Bewertungsfall?Wir prüfen Anlass, Objekt und vorhandene Unterlagen vor der Beauftragung und empfehlen den wirtschaftlich sinnvollen Umfang.
Gutachten anfragen

Transparent und persönlich

Von der Anfrage bis zum Gutachten

Ein klarer Ablauf sorgt dafür, dass Bewertungszweck, Unterlagen und Bearbeitungsumfang von Beginn an eindeutig abgestimmt sind.

  1. 01

    Erstprüfung

    Sie übermitteln die wichtigsten Eckdaten, vorhandenen Unterlagen und den Zweck der Bewertung.

  2. 02

    Angebot und Auftrag

    Sie erhalten ein transparentes Angebot mit Leistungsumfang, Unterlagenbedarf und voraussichtlicher Bearbeitungszeit.

  3. 03

    Ortsbesichtigung

    Der Sachverständige besichtigt die Immobilie persönlich und dokumentiert die wertrelevanten Eigenschaften.

  4. 04

    Gutachtenerstellung

    Nach Auswertung der Objekt-, Grundstücks- und Marktdaten erhalten Sie das nachvollziehbar aufgebaute Gutachten.

Qualifikation und Verantwortung

Immobilienbewertung mit persönlicher Fachverantwortung

Seit 1985

Langjährige Immobilien- und Bewertungserfahrung in zweiter Generation.

Doppelt zertifiziert

Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 und durch den Deutschen Gutachter- und Sachverständigenverband.

Bundesweit tätig

Persönliche Vor-Ort-Termine in allen deutschen Regionen.

Persönlich verantwortlich

Direkte Bearbeitung und fachliche Verantwortung durch Pascal von den Busch.

Häufige Fragen

Fragen zu Immobiliengutachten

Die wichtigsten Antworten zu Kosten, Unterlagen, Besichtigung und Bearbeitungsdauer.

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Was kostet ein Immobiliengutachten?

Die Kosten richten sich insbesondere nach Objektart, Bewertungsanlass, Umfang und verfügbaren Unterlagen. Nach einer Vorprüfung erhalten Sie ein transparentes Angebot.

Ist eine Ortsbesichtigung erforderlich?

Für eine belastbare sachverständige Bewertung ist die persönliche Besichtigung in der Regel ein wesentlicher Bestandteil. Reine Onlinebewertungen ersetzen keine vollständige Objektprüfung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Typischerweise werden Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Mietunterlagen sowie Angaben zu Modernisierungen und Belastungen benötigt.

Wie lange dauert die Erstellung?

Die Bearbeitungsdauer hängt von Objektart, Gutachtenumfang und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Der voraussichtliche Zeitraum wird bereits im Angebot benannt.

Ist das Gutachten für Gericht oder Finanzamt geeignet?

Entscheidend sind Bewertungsanlass, Gutachtenart und konkrete Anforderungen des Empfängers. Vor Auftragserteilung wird geprüft, welche Ausarbeitung erforderlich ist.

Was beinhaltet ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten enthält regelmäßig die Prüfung der Objektunterlagen, eine Beschreibung von Grundstück und Gebäude, die Auswertung relevanter Marktdaten, die begründete Verfahrenswahl, nachvollziehbare Berechnungen sowie eine gutachterliche Würdigung des Ergebnisses.

Wann reicht ein Kurzgutachten aus?

Ein Kurzgutachten kann für außergerichtliche und interne Entscheidungen ausreichen. Bei gerichtlichen, steuerlichen oder sonstigen formal anspruchsvollen Verwendungszwecken ist häufig ein ausführliches Verkehrswertgutachten erforderlich. Die Eignung wird vor der Beauftragung geprüft.

Werden auch Gewerbeimmobilien bewertet?

Ja. Zum Leistungsspektrum gehören neben Wohnimmobilien auch Mehrfamilienhäuser, Büro-, Einzelhandels-, Produktions- und weitere Gewerbeobjekte.

Echte Google-Rezensionen

Das sagen unsere Auftraggeber

Erfahrungen mit Immobiliengutachten, persönlicher Beratung und nachvollziehbarer Wertermittlung.

★★★★★5,0 von 5bei Google · 19 Rezensionen
Google
“Sehr höflich, sehr flexibel und sehr realistisch in der Bewertung. Fairer Preis und freundlicher Kontakt vor Ort.”

S. H. · Name gekürzt

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“Absolut perfekter Dienstleister. Hochwertiges Gutachten, das alle wesentlichen Punkte beinhaltet.”

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“Ein sehr angenehmes, professionelles Immobilienwertgutachten. Kompetent und schnell angefertigt; das Preis-Leistungs-Verhältnis war ausgezeichnet.”

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Persönliche Erstprüfung

Sie sind unsicher, welches Gutachten Sie benötigen?

Schildern Sie uns kurz den Bewertungsanlass und die wichtigsten Objektdaten. Wir prüfen Ihren Fall vorab und erläutern, welche Gutachtenart fachlich sinnvoll ist.

Ablauf der Immobilienbewertung

Vom Bewertungsanlass bis zum fertigen Gutachten

Das kurze Erklärvideo zeigt, wie wir Auftrag, Unterlagen, persönliche Besichtigung, Marktdaten und Wertermittlung zu einem nachvollziehbaren Gutachten zusammenführen.

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