Ertrag und laufende Kosten

Bewirtschaftungskosten im Ertragswertverfahren

Bewirtschaftungskosten sind die regelmäßig anfallenden Aufwendungen, die der Eigentümer nicht durch Umlagen oder andere Kostenübernahmen decken kann. Sie mindern den nachhaltig erzielbaren Reinertrag.

Fachlich geprüft und zuletzt aktualisiert: 31. Juli 2026

Kurz erklärt

Definition: Bewirtschaftungskosten

Zu den Bewirtschaftungskosten gehören nach der ImmoWertV Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis und nicht gedeckte Betriebskosten. Der jährliche Reinertrag ergibt sich aus dem Rohertrag abzüglich dieser Kosten.

01

Welche Kostenpositionen berücksichtigt werden

Verwaltungskosten umfassen den marktüblichen Aufwand für Organisation, Abrechnung und Geschäftsführung. Instandhaltungskosten bilden langfristig notwendige Aufwendungen zur Erhaltung des Ertragsniveaus ab. Das Mietausfallwagnis berücksichtigt Zahlungsausfälle, vorübergehenden Leerstand und damit verbundene Kosten.

Betriebskosten gehören nur insoweit zu den Bewirtschaftungskosten, wie sie nicht auf Nutzer umgelegt oder anderweitig übernommen werden.

  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltungskosten
  • Mietausfallwagnis
  • nicht umlagefähige Betriebskosten
02

Warum die Betriebskostenabrechnung nicht einfach übernommen wird

Eine Jahresabrechnung zeigt die tatsächlich angefallenen Kosten eines bestimmten Zeitraums. Für die Wertermittlung wird dagegen ein langfristig nachhaltiger Ansatz benötigt. Ein außergewöhnlicher Schaden oder aufgeschobene Instandhaltung darf das Ergebnis nicht verzerren.

Umgekehrt müssen erkennbare strukturelle Mehrkosten, beispielsweise bei aufwendiger Gebäudetechnik oder besonderen Nutzungen, sachgerecht berücksichtigt werden.

03

Modellkonformität bei Liegenschaftszinssatz und Kosten

Liegenschaftszinssätze werden aus Kaufpreisen und den zugehörigen Reinerträgen abgeleitet. Daher müssen bei der Bewertung dieselben Modellgrundsätze verwendet werden, die der Ableitung zugrunde lagen.

Ein Liegenschaftszinssatz aus einem Grundstücksmarktbericht darf nicht mit beliebig abweichenden Bewirtschaftungskosten kombiniert werden. Sonst entsteht ein methodischer Bruch und der Ertragswert kann systematisch verfälscht werden.

Aus der Bewertungspraxis

Vereinfachtes Beispiel zum Reinertrag

Ein Mehrfamilienhaus erzielt nachhaltig 72.000 Euro Jahresrohertrag. Werden modellkonform insgesamt 13.500 Euro für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis angesetzt, verbleibt ein Reinertrag von 58.500 Euro.

  • Jahresrohertrag: 72.000 Euro
  • Bewirtschaftungskosten: 13.500 Euro
  • Reinertrag: 58.500 Euro

Die konkreten Kostenansätze richten sich nach Objekt, Stichtag und dem verwendeten Marktmodell.

Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Anwendung

  • umlagefähige Betriebskosten und Bewirtschaftungskosten vermischen
  • Darlehenszinsen oder persönliche Steuern als Bewirtschaftungskosten ansetzen
  • pauschale Prozentsätze ohne Modellprüfung verwenden
  • Instandhaltungsstau doppelt berücksichtigen
  • Marktdaten und Kostenansätze aus unterschiedlichen Modellen kombinieren

Häufige Fragen

Zum Begriff Bewirtschaftungskosten

Sind alle Nebenkosten Bewirtschaftungskosten?

Nein. Umlagefähige Betriebskosten werden regelmäßig von Mietern getragen und mindern den Reinertrag des Eigentümers nicht in gleicher Weise.

Wie hoch ist das Mietausfallwagnis?

Die Höhe richtet sich nach Nutzung, Modell und örtlichen Daten. Die ImmoWertV enthält Modellansätze, die bei der Ableitung bestimmter Daten zugrunde gelegt werden.

Werden tatsächliche oder pauschale Kosten angesetzt?

Tatsächliche Kosten werden geprüft, müssen aber auf Nachhaltigkeit und Modellkonformität untersucht werden. Häufig werden marktübliche Modellansätze verwendet.

Pascal von den Busch, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Fachlich verantwortlich

Fachlich geprüft von Pascal von den Busch

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 und ausgebildeter Immobilienkaufmann. Das Sachverständigenbüro von den Busch bewertet Immobilien seit 1985 und wird heute in zweiter Generation inhabergeführt.

Letzte fachliche Prüfung: 31. Juli 2026

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Amtliche und fachliche Grundlagen

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Die sachverständige Anwendung richtet sich nach Bewertungszweck, Stichtag, Objekt und örtlichem Marktmodell.