Sachverständigenbüro von den Busch

Verkehrswert einer Eigentumswohnung: Vergleichswert Schritt für Schritt

VERGLEICHSWERTVERFAHREN NACH §§ 24–26 IMMOWERTV

Bei Eigentumswohnungen ist der Vergleich mit tatsächlich realisierten Kaufpreisen regelmäßig besonders aussagekräftig. Entscheidend ist jedoch die Vergleichbarkeit – nicht die bloße Anzahl der Angebote.

DIN EN ISO/IEC 17024Praxisbeispiel anonymisiertRechner ohne Datenübertragung

Von Vergleichskaufpreisen zum Verkehrswert

  1. Teilmarkt abgrenzen: Wohnungseigentum, Weiterverkauf, geeignete Baujahre und Wohnflächen.
  2. Kauffälle prüfen: ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse und Ausreißer ausschließen.
  3. Merkmale anpassen: Lage, Baujahr, Wohnfläche, Ausstattung, Etage, Stellplatz und Zustand berücksichtigen.
  4. Vergleichswert berechnen: angepassten Quadratmeterwert mit der Wohnfläche multiplizieren.
  5. Objektbesonderheiten ergänzen: Zu- und Abschläge marktgerecht ansetzen und Ergebnis plausibilisieren.

ANONYMISIERTES PRAXISBEISPIEL

Eigentumswohnung mit 92,68 m² Wohnfläche

Für die Auswertung standen zwölf hinreichend vergleichbare Verkäufe zwischen 3.011,59 €/m² und 3.538,35 €/m² zur Verfügung. Das arithmetische Mittel ohne Ausreißer betrug 3.280,67 €/m².

12Vergleichskäufe
3.280,67 €/m²mittlerer Vergleichspreis
92,68 m²Wohnfläche
− 10.000 €Renovierungsabschlag
Mittlerer Vergleichspreis × Wohnfläche3.280,67 €/m² × 92,68 m²
Vorläufiger Vergleichswert304.052,11 €
Abweichende wertrelevante Eigenschaften− 10.000,00 €
Vergleichswert294.052,11 €

Im zugrunde liegenden Gutachten wurde das Ergebnis zusätzlich durch einen Vergleich nach Ertragsfaktor und eine Ertragswertermittlung plausibilisiert. Die drei Ergebnisse lagen zwischen rund 288.000 € und 299.000 €; der Verkehrswert wurde auf 295.000 € abgeleitet.

Praxisbasis: anonymisiertes VDB-Verkehrswertgutachten einer Eigentumswohnung, Bewertungsstichtag 07.10.2024.

LIVE-SIMULATION IM BROWSER

Vergleichswertrechner für Eigentumswohnungen

Fügen Sie bereinigte Vergleichspreise ein. Mittelwert, Median, Spannweite und die Wirkung einer prozentualen Anpassung werden live berechnet.

Anzahl Vergleichspreise
Niedrigster Vergleichspreis
Höchster Vergleichspreis
Median
Arithmetischer Mittelwert
Vorläufiger Vergleichswert
Angepasster Vergleichswert

WAS-WÄRE-WENN-ANALYSE

Szenarien im Vergleich

Die Szenarien werden aus den aktuellen Eingaben berechnet.

Hinweis: Die Berechnung dient ausschließlich der fachlichen Veranschaulichung und ersten Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Unterlagen, keine objektspezifische Wertermittlung und keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Eingaben werden ausschließlich im Browser verarbeitet und nicht übertragen.

Angebotspreise sind keine Vergleichskaufpreise

Immobilienportale zeigen zunächst Preisvorstellungen. Das Vergleichswertverfahren stützt sich dagegen auf geeignete, tatsächlich beurkundete Kaufpreise oder modellkonform angepasste Immobilienrichtwerte. Auch eine einfache Mittelwertbildung ist nur sinnvoll, wenn die Kauffälle zuvor sachverständig geprüft wurden.

Rechtsgrundlage

§ 24 ImmoWertV – Grundlagen des Vergleichswertverfahrens sowie §§ 25 und 26 ImmoWertV.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zum Rechenweg

Wie viele Vergleichskäufe werden benötigt?

Es gibt keine starre Mindestzahl. Entscheidend sind Eignung, Vergleichbarkeit und Datenqualität. Wenige sehr gut passende Kauffälle können aussagekräftiger sein als viele ungeprüfte Angebote.

Dürfen Angebotspreise aus Immobilienportalen verwendet werden?

Angebote können der Marktbeobachtung dienen, sind aber keine beurkundeten Kaufpreise. Für das Vergleichswertverfahren sind geeignete Kaufpreise oder modellkonforme Vergleichsfaktoren maßgeblich.

Wie wird ein Stellplatz berücksichtigt?

Abhängig vom zugrunde liegenden Vergleichsmodell ist der Stellplatz bereits enthalten oder gesondert als Zu- oder Abschlag zu berücksichtigen.

Welche WEG-Unterlagen beeinflussen den Wert?

Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Protokolle, Beschlusssammlung, Wirtschaftsplan, Rücklagen und mögliche Sonderumlagen können wertrelevant sein.

OBJEKTSPEZIFISCHE PRÜFUNG

Aus dem Rechenwert wird erst durch eine sachverständige Einordnung ein belastbarer Verkehrswert

Wir prüfen Unterlagen, Lage, Zustand, Rechte und Marktdaten und erläutern die maßgeblichen Wertansätze nachvollziehbar.