Immobiliengutachter Paderborn – zertifizierte Immobilienbewertung
Wir erstellen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, Mietwertgutachten nach § 558 BGB sowie Kurzgutachten für Wohn-, Rendite- und Gewerbeimmobilien in Paderborn und der Region.
Immobiliengutachten und Wertermittlung
Immobiliengutachten und Immobilienbewertung in Paderborn
Nicht jede Immobilienbewertung erfordert dasselbe Gutachten. Ob ein ausführliches Verkehrswertgutachten, ein kompakteres Kurzgutachten oder ein Mietwertgutachten sinnvoll ist, hängt vor allem vom Bewertungsanlass, der Immobilie und davon ab, wie belastbar das Ergebnis gegenüber Dritten sein muss.
Als Sachverständigenbüro prüfen wir deshalb zunächst, welche Form der Wertermittlung für den konkreten Fall in Paderborn erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Ein umfangreiches Verkehrswertgutachten ist nicht automatisch die beste Lösung. In vielen Fällen genügt ein qualifiziertes Kurzgutachten – in anderen Situationen ist eine umfassend dokumentierte Verkehrswertermittlung dagegen unverzichtbar.
Verkehrswertgutachten in Paderborn
Ein Verkehrswertgutachten dokumentiert den Marktwert umfassend und nachvollziehbar. Es eignet sich besonders für Finanzamt, Erbschaft, Scheidung, Pflichtteil oder gerichtliche Auseinandersetzungen.
Mehr zum Verkehrswertgutachten in PaderbornKurzgutachten in Paderborn
Für Kauf, Verkauf, Vermögensübersichten oder einvernehmliche Auseinandersetzungen ist ein qualifiziertes Kurzgutachten häufig die wirtschaftlichere Alternative zum vollständigen Verkehrswertgutachten.
Mehr zum Kurzgutachten in PaderbornMietwertgutachten in Paderborn
Ein Mietwertgutachten ermittelt die marktgerechte oder ortsübliche Miete einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie unter Berücksichtigung von Lage, Ausstattung, Zustand und geeigneten Vergleichsdaten.
Mehr zum Mietwertgutachten in PaderbornGewerbeimmobilienbewertung in Paderborn
Bei Gewerbe- und Industrieimmobilien richtet sich die Verfahrenswahl nach Nutzung, Preisbildungsmechanismen und Datenlage. Ertragswert, Sachwert und Vergleichsdaten können unterschiedlich gewichtet werden.
Mehr zur Gewerbeimmobilienbewertung in PaderbornVerkehrswertgutachten in Paderborn
Ein Verkehrswertgutachten ist wesentlich mehr als eine überschlägige Preiseinschätzung. Es stellt nachvollziehbar dar, welchen Verkehrswert eine Immobilie zu einem bestimmten Bewertungsstichtag besitzt und wie dieser Wert fachlich abgeleitet wurde.
Wann ist ein Verkehrswertgutachten sinnvoll?
In unserer Gutachterpraxis ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten insbesondere dann sinnvoll, wenn der Immobilienwert eine hohe rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Bedeutung besitzt.
- Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt
- Erbschaften und Pflichtteilsansprüche
- stark zerstrittene Erbengemeinschaften
- Scheidung und Zugewinnausgleich
- gerichtliche Auseinandersetzungen
- Auszahlung eines Miteigentümers bei streitiger Werthöhe
- Grundstücksgeschäfte im Betreuungs- oder Vormundschaftsumfeld
- Bilanzierung größerer Immobilienbestände
- umfangreiche Gewerbe- und Industrieliegenschaften
Benötigt man immer ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Gerade bei privaten Auseinandersetzungen sollte zunächst geprüft werden, welcher Gutachtenumfang tatsächlich erforderlich ist. Besteht innerhalb einer Erbengemeinschaft noch eine sachliche Gesprächsgrundlage und soll ein nachvollziehbarer Wert für einen Verkauf oder die Auszahlung eines Miterben festgestellt werden, kann ein ausführliches Kurzgutachten häufig ausreichen. Sind die Fronten dagegen so verhärtet, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung wahrscheinlich ist, gewinnt die umfassende Dokumentation eines Verkehrswertgutachtens erheblich an Bedeutung.
Praxisfall: Betreuungs- und Nachlassgericht
Bei geplanten Immobilienverkäufen unter Beteiligung eines Betreuungs- oder Nachlassgerichts wird in der Praxis teilweise zunächst pauschal ein Verkehrswertgutachten verlangt. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich eine vorherige Abstimmung lohnen kann. Wir empfehlen Auftraggebern häufig, zunächst ein anonymisiertes Muster unseres ausführlichen Kurzgutachtens vorzulegen und zu klären, ob dessen Umfang für den konkreten Zweck ausreicht. Entscheidend sind dabei insbesondere Qualifikation, Neutralität, persönliche Objektbesichtigung und eine nachvollziehbare Dokumentation.
Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten?
| Merkmal | Verkehrswertgutachten | Kurzgutachten |
|---|---|---|
| Dokumentation | sehr umfassend | kompakter |
| Ortsbesichtigung | ja | ja |
| Bewertungsverfahren | ausführliche Herleitung | auf den Bewertungszweck konzentriert |
| Rechte und Belastungen | umfassende Würdigung | soweit auftragsrelevant |
| Typische Verwendung | Finanzamt, Gericht, Streitfall, komplexe Vermögensfragen | Kauf, Verkauf, Einigung, private Entscheidung |
| Bearbeitungsdauer | meist ca. 4–6 Wochen | meist ca. 7–10 Werktage |
| Honorar | individuell nach Bewertungsauftrag und Bewertungsumfang kalkuliert | individuell nach Bewertungsauftrag und Bewertungsumfang kalkuliert |
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Das Honorar wird für jeden Auftrag individuell kalkuliert und richtet sich nach Art, Umfang und Schwierigkeit der Bewertung. Auch Region, Entfernung, Unterlagenlage und notwendige Recherchen können den Aufwand verändern. Bei uns besteht das Honorar aus einer Grundgebühr und einem vor Auftragserteilung festgelegten wertabhängigen Honoraranteil. Dieser liegt abhängig vom Objekt und Aufwand regelmäßig etwa zwischen 0,3 % und 1,5 % des ermittelten Verkehrswerts.
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegebenenfalls zusätzlich vereinbarter Aufwendungen, etwa für die Beschaffung fehlender Behördenunterlagen.
Warum ist ein Verkehrswertgutachten teurer?
Der höhere Aufwand entsteht nicht hauptsächlich durch die Seitenzahl. Hinzu kommen je nach Fall die umfassende Unterlagenprüfung, Behörden- und Bauaktenrecherchen, die Prüfung wertrelevanter Rechte und Belastungen, detaillierte Lage- und Marktanalysen, die Herleitung der Bewertungsparameter sowie eine ausführliche und für Dritte nachvollziehbare Dokumentation.
Wie lange dauert ein Verkehrswertgutachten?
Als realistische Faustregel sollte mit etwa 4 bis 6 Wochen nach dem Ortstermin gerechnet werden. Sind sämtliche erforderlichen Unterlagen bereits vollständig vorhanden, kann ein Gutachten im Einzelfall deutlich schneller erstellt werden.
Welche Wertermittlungsverfahren werden angewandt?
Nicht die Anzahl der Verfahren entscheidet über die Qualität. Maßgeblich ist, welches Verfahren die Preisbildung für das konkrete Objekt sachgerecht abbildet.
Was enthält ein Verkehrswertgutachten?
Der konkrete Umfang richtet sich nach Objekt und Auftrag. Regelmäßig behandelt werden Bewertungsauftrag und Stichtag, persönliche Ortsbesichtigung, Makro- und Mikrolage, Grundstück und Gebäude, Flächen und Nutzung, Ausstattung und Modernisierungen, baulicher Zustand, erkennbare Baumängel und Bauschäden, wertrelevante Rechte und Belastungen, Bodenwert, regionale Marktdaten, Verfahrenswahl, vollständige Wertermittlung, Verkehrswertableitung, Fotodokumentation sowie relevante Berechnungen und Anlagen.
Grenzen eines Verkehrswertgutachtens
Ein Verkehrswertgutachten ersetzt keine vollständige technische Gebäudeuntersuchung. Erkennbare Baumängel und Bauschäden werden im Rahmen der Ortsbesichtigung berücksichtigt. Nicht Bestandteil einer normalen Verkehrswertermittlung sind insbesondere zerstörende Bauteilöffnungen, Schadstoff- oder Laboruntersuchungen, statische Untersuchungen, energetische Fachplanung und steuerliche Beratung. Ein vollständiges Gebäudeaufmaß oder eine neue Wohnflächenberechnung kann bei Bedarf gesondert beauftragt werden.
Kurzgutachten in Paderborn
Ein Kurzgutachten bzw. Marktwertgutachten eignet sich, wenn eine qualifizierte und nachvollziehbare Immobilienbewertung benötigt wird, der vollständige Dokumentationsumfang eines Verkehrswertgutachtens aber nicht erforderlich ist.
Typische Anlässe sind Kauf oder Verkauf, Vermögensübersichten, einvernehmliche Erbauseinandersetzungen, die Auszahlung eines Miterben oder eine einvernehmliche Vermögensaufteilung.
Unsere Kurzgutachten sind keine wenige Seiten umfassenden Onlineauswertungen. Bei Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften umfassen sie regelmäßig mindestens etwa 28 bis 40 Seiten.
Kosten eines Kurzgutachtens
Der konkrete Preis wird individuell nach Objekt, Region, Entfernung, Bewertungsauftrag, Bewertungsumfang und Unterlagenlage kalkuliert und vor Auftragserteilung als Festpreis vereinbart. Kurzgutachten beginnen bei typischen Wohnimmobilien bei etwa 1.200 € zzgl. MwSt.; je nach Objekt und Aufwand liegen sie häufig bei 1.500–2.000 € zzgl. MwSt.. Bei großen Anwesen, mehreren Gebäudeteilen oder besonderen Bewertungsaufgaben können auch etwa 2.500 € zzgl. MwSt. erreicht werden.
Bearbeitungsdauer
Bei vollständiger Unterlagenlage kann ein Kurzgutachten regelmäßig innerhalb von etwa 7 bis 10 Werktagen nach der Ortsbesichtigung erstellt werden. Nach vorheriger Absprache kann in geeigneten Fällen eine schnellere Bearbeitung möglich sein.
Mietwertgutachten in Paderborn
Ein Mietwertgutachten soll die marktgerechte oder ortsübliche Miete einer Immobilie nachvollziehbar und objektspezifisch ableiten.
Wir erstellen Mietwertgutachten für Wohnraummieten sowie für Gewerbemieten und Pachten. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf Bewertungsfragen für Vermieter.
Warum reicht der Mietspiegel allein nicht immer?
Ein Mietwertgutachten besteht nicht darin, lediglich einen Tabellenwert aus einem Mietspiegel abzulesen. Zu prüfen sind unter anderem genaue Lage, Wohn- oder Nutzfläche, Baujahr, Modernisierungsstand, Ausstattung, Grundriss, Gebäudezustand, besondere Objektmerkmale sowie die Aussagekraft der verfügbaren örtlichen Mietdaten.
Gewerbemieten und Pachten
Bei Gewerbe- und Spezialobjekten wird nicht einfach die vorhandene Vertragsmiete übernommen. Entscheidend sind unter anderem Vermietbarkeit, mögliche Alternativnutzungen, notwendige Umbauten und die nachhaltig erzielbare Miete.
Kosten und Bearbeitungszeit
Auch Mietwertgutachten werden individuell nach Objektart, Region, Datenlage, Bewertungsfrage und Dokumentationsumfang kalkuliert. Sie bewegen sich bei uns typischerweise in einem Honorarrahmen von etwa 2.500 bis 3.500 €. Die Bearbeitungszeit beträgt regelmäßig etwa 3 bis 4 Wochen; bei vollständiger Unterlagenlage kann eine frühere Fertigstellung möglich sein.
Die fachlich ermittelte ortsübliche oder marktgerechte Miete ist von der Frage zu trennen, in welcher Höhe eine konkrete Mieterhöhung rechtlich zulässig und formell durchsetzbar ist.
Gewerbeimmobilienbewertung in Paderborn
Gewerbeimmobilien lassen sich nicht nach einem einheitlichen Schema bewerten. Entscheidend ist, wie typische Marktteilnehmer für die konkrete Objektart Preise bilden und welche belastbaren Marktdaten verfügbar sind.
Renditeorientierte Gewerbeimmobilien
Bei vermieteten Gewerbeobjekten steht regelmäßig die Rendite im Vordergrund. Nachhaltig erzielbare Mieten, Bewirtschaftungskosten, Mietausfallrisiko, Restnutzungsdauer, Liegenschaftszins, Leerstand, Mietvertragsstruktur und Drittverwendungsfähigkeit bestimmen die Aussagekraft des Ertragswerts.
Eigengenutzte Betriebs- und Industrieimmobilien
Bei einer eigengenutzten Produktions-, Lager- oder Betriebsimmobilie kann die Substanz stärker in den Vordergrund treten. Direkte Vergleichskauffälle sind bei Industrieimmobilien häufig nur eingeschränkt verfügbar, weil Größe, Bauweise, technische Ausstattung und betriebliche Nutzung sehr individuell sein können.
Gemischt genutzte Objekte
Bei Objekten mit Rendite- und Eigennutzungscharakter können mehrere Verfahren entsprechend ihrer Aussagekraft gewichtet werden. Maßgeblich sind die Preisbildungsmechanismen im jeweiligen Teilmarkt und die Qualität der verfügbaren Marktdaten.
Spezialimmobilien und Drittverwendungsfähigkeit
Eine Immobilie kann technisch in gutem Zustand sein und wirtschaftlich trotzdem an Wert verlieren, wenn sie nur mit erheblichem Aufwand für andere Nutzungen geeignet ist. Deshalb betrachten wir bei Spezialimmobilien insbesondere alternative Nutzungsmöglichkeiten, notwendige Umbauten, wirtschaftliche Restnutzungsdauer, besondere Betriebseinrichtungen, Grundstücksstruktur und Marktfähigkeit am Standort.
Nießbrauch und Wohnrecht bei der Immobilienbewertung
Nießbrauch und Wohnrechte können den Verkehrswert einer Immobilie erheblich beeinflussen.
Bei der Bewertung wird zunächst der unbelastete Immobilienwert ermittelt. Anschließend wird die wirtschaftliche Belastung des bestehenden Rechts berücksichtigt. So können sowohl der unbelastete Verkehrswert als auch der Verkehrswert unter Berücksichtigung des Nießbrauchs- oder Wohnrechts dargestellt werden.
Fiktive Berechnung der Auswirkungen eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts vor einer Übertragung
Häufig möchten Eigentümer bereits vor einer geplanten Übertragung wissen, wie sich ein künftig einzutragender Nießbrauch oder ein Wohnrecht auf den Immobilienwert auswirken würde. In diesem Fall wird zunächst der unbelastete Verkehrswert der Immobilie ermittelt. Anschließend kann die wirtschaftliche Belastung durch das noch nicht eingetragene Recht fiktiv berechnet werden.
So lässt sich bereits vor der Übertragung darstellen, welcher Verkehrswert sich unter Berücksichtigung des vorgesehenen Nießbrauchs- oder Wohnrechts voraussichtlich ergeben würde. Eine solche Simulation kann insbesondere bei geplanten Übertragungen innerhalb der Familie eine wichtige Entscheidungsgrundlage sein. Die steuerliche und rechtliche Gestaltung selbst sollte anschließend mit Steuerberater und/oder Rechtsanwalt abgestimmt werden.
Immobilienbewertung gegenüber dem Finanzamt
Bei steuerlichen Bewertungsverfahren kann ein typisiert festgestellter Immobilienwert von einer objektspezifischen sachverständigen Bewertung abweichen.
In unserer Praxis können unter anderem eine pauschale Übernahme von Bodenrichtwerten, fehlende Differenzierungen von Grundstücksbereichen, nicht ausreichend berücksichtigte Baumängel, unterlassene Modernisierungen, eine zu hoch angesetzte Restnutzungsdauer, erheblicher Instandhaltungsstau, energetische Defizite oder fehlende Genehmigungen eine Rolle spielen.
Entscheidend ist nicht, einen festgestellten Wert pauschal als falsch zu bezeichnen. Abweichungen sollten sachlich, nachvollziehbar und mit geeigneten Unterlagen begründet werden. Bei Mängeln und Schäden sind eine verständliche Beschreibung, Fotodokumentation und nachvollziehbare Beseitigungskosten besonders hilfreich.
Rückwirkende Immobilienbewertung in Paderborn
Bei Erbschaften, Scheidungen oder anderen Vermögensauseinandersetzungen kann der maßgebliche Bewertungsstichtag bereits längere Zeit zurückliegen.
Historische Marktdaten
Nicht für jeden zurückliegenden Bewertungszeitpunkt stehen dieselben umfangreichen Marktdaten zur Verfügung. Teilweise müssen historische Informationen gesondert recherchiert oder bei zuständigen Stellen angefordert werden.
Zustand der Immobilie am damaligen Stichtag
Noch schwieriger kann die Rekonstruktion des damaligen Gebäudezustands sein. Hilfreich sind alte Fotos, Rechnungen, frühere Exposés, Bauunterlagen, Modernisierungsnachweise, Versicherungsunterlagen und sonstige zeitnahe Dokumentationen. Je weiter der Bewertungsstichtag zurückliegt, desto wichtiger wird eine nachvollziehbare Dokumentation.
Bewertung mit Einordnung der lokalen Teilmärkte und Mikrolagen.
Die Immobilie wird für gutachterliche Bewertungen persönlich besichtigt.
Verfahrenswahl, Marktdaten und Annahmen werden transparent dokumentiert.
Bewertung ohne Abhängigkeit von einem späteren Verkauf oder einer Finanzierung.
Wohn-, Rendite-, Gewerbe- und Spezialimmobilien sowie Grundstücke.
Wachsender Hochschul- und Wirtschaftsstandort mit differenzierten Wohnlagen
Paderborn verbindet historischen Stadtkern, Hochschulstandort, Einfamilienhausgebiete, Neubauquartiere sowie Technologie- und Gewerbestandorte.
Für die Wertermittlung sind Mikrolage, Gebäudequalität, Grundstück, energetischer Zustand und die konkrete Nutzungsperspektive besonders relevant.
Zwischen Innenstadt, stadtnahen Wohnquartieren und den stärker suburban geprägten Bereichen bestehen deutlich unterschiedliche Nachfrage- und Preisstrukturen.

Hochschulstadt, Wohnungsmarkt und Gewerbestandorte getrennt einordnen
Paderborn benötigt eine teilmarktbezogene Wertermittlung, weil sich zentrale Wohnlagen, Einfamilienhausgebiete und gewerbliche Standorte unterschiedlich entwickeln.
Hochschule und regionaler Arbeitsmarkt beeinflussen die Nachfrage nach Wohnraum.
Innenstadtnahe Quartiere und periphere Wohnlagen weisen unterschiedliche Marktprofile auf.
Grundstücksgröße, Bebaubarkeit und Erschließung müssen objektspezifisch beurteilt werden.
Bei gewerblichen Immobilien sind Standortfunktion, Flächenqualität und Drittverwendung entscheidend.
Was wir für Sie bewerten
Für Erbschaft, Pflichtteil, Scheidung, Finanzamt, Gerichte und komplexe Vermögensfragen.
Details zu Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGBErmittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wohnraum; Gewerbemieten werden gesondert marktbezogen beurteilt.
Details zu Mietwertgutachten nach § 558 BGBKompaktere sachverständige Marktwertermittlung für geeignete private und wirtschaftliche Anlässe.
Details zu KurzgutachtenBüro, Handel, Logistik, Produktion und gemischt genutzte Immobilien.
Details zu GewerbeimmobilienErtragsorientierte Bewertung von Mehrfamilienhäusern und Anlageobjekten.
Details zu InvestmentimmobilienBodenrichtwert, planungsrechtliche Nutzbarkeit und objektspezifische Grundstücksmerkmale.
Details zu Grundstücke & BodenwerteFür welchen Anlass benötigen Sie eine Bewertung?
Bewertungsstichtag und nachvollziehbarer Immobilienwert für Ansprüche und Auseinandersetzungen.
Mehr zu Erbschaft & Pflichtteil →Immobilienbewertung bei steuerlichen Fragestellungen und möglichem Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts.
Mehr zu Finanzamt →Bewertung für Zugewinnausgleich, Trennung und vermögensrechtliche Auseinandersetzungen.
Mehr zu Scheidung →Wirtschaftliche Auswirkungen von Nutzungsrechten auf den Immobilienwert.
Mehr zu Nießbrauch & Wohnrecht →Marktgerechte Einordnung und passender Gutachtenumfang für eine belastbare Entscheidung.
Mehr zu Kauf & Verkauf →Nachvollziehbare Bewertung für gerichtliche und betreuungsrechtliche Fragestellungen.
Mehr zu Gericht & Betreuung →Welche Teilmärkte bei der Bewertung besonders relevant sind
Mikrolage, WEG-Struktur, Gebäudequalität und Grundriss bestimmen die Vergleichbarkeit von Eigentumswohnungen.
Vergleichswertverfahren bei Eigentumswohnungen →Grundstück, Ausnutzung, Modernisierung und Energieeffizienz prägen den Sachwert von Eigenheimen.
Sachwertverfahren verstehen →Mietertrag, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer und Lagequalität sind bei Renditeobjekten maßgeblich.
Ertragswertverfahren im Detail →Flächenkonzept, Standortanbindung und alternative Nutzbarkeit müssen bei Gewerbeimmobilien gesondert analysiert werden.
Leistungen für Gewerbeimmobilien →Wie der Verkehrswert fachlich abgeleitet wird
Die Wahl des Verfahrens richtet sich nach Objektart, Marktverhalten und verfügbarer Datengrundlage. Nicht die Formel allein, sondern Verfahrenswahl, Modellkonformität und sachverständige Würdigung entscheiden über die Aussagekraft.
Vergleichswertverfahren
Besonders marktnah bei hinreichend vergleichbaren Eigentumswohnungen und Grundstücken.
Vergleichswertverfahren vertiefen →Ertragswertverfahren
Regelmäßig maßgeblich bei vermieteten Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern sowie vielen Gewerbeimmobilien.
Ertragswertverfahren vertiefen →Sachwertverfahren
Eine wichtige Grundlage unter anderem bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern und bestimmten Spezialimmobilien.
Sachwertverfahren vertiefen →Weiterführend: Bewertungsstichtag · Immobilienbewertung bei Nießbrauch · Ablauf einer Immobilienbewertung
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie zum maßgeblichen Bewertungsstichtag. Berücksichtigt werden die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit und die Lage des Grundstücks sowie die Verhältnisse des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs.
Die Bewertung erfolgt unter Beachtung der ImmoWertV und der für das konkrete Objekt geeigneten Wertermittlungsverfahren.
Zu unseren Gutachtenleistungen →Mietwertgutachten nach § 558 BGB
Bei Wohnraum kann ein Mietwertgutachten der sachverständigen Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 Abs. 2 BGB dienen. Zu würdigen sind insbesondere Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Merkmale.
Bei Gewerbeimmobilien und Pachten wird dagegen die marktübliche Miete beziehungsweise Pacht auf Grundlage des jeweiligen Teilmarktes untersucht.
Mehr zu Mietwertgutachten →
Pascal von den Busch
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Immobilienbewertung seit 1985 im Familienunternehmen
- Inhaber in 2. Generation
- Beauftragung des Büros auch durch Gerichte
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen
IHK Ausbildungsbetrieb
DGUSV geprüfter Sachverständiger
Sprengnetter ImmoBesichtiger-SchadenerkennungPaderborn und Region – zentral koordiniert
Unser Hauptsitz befindet sich in Krefeld. Wir sind bundesweit tätig und führen für Bewertungsaufträge persönliche Ortstermine in Paderborn und der Region durch.
Durch bereits bearbeitete Bewertungsfälle verfügen wir über praktische regionale Erfahrung und ordnen die Besonderheiten der lokalen Teilmärkte objektspezifisch ein.
Wer kommt zur Besichtigung?
Ortstermine in Paderborn und der Region werden nach Auftragserteilung individuell vereinbart. Nach Möglichkeit setzen wir Sachverständige mit regionaler Erfahrung ein. Die gesamte Auftragskoordination und Kommunikation erfolgt zentral über unser Sachverständigenbüro.
Ortstermin und Gutachten anfragen →Immobiliengutachter Paderborn
Was ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB?
Das Gutachten ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie zum maßgeblichen Bewertungsstichtag auf Grundlage der gesetzlichen Verkehrswertdefinition und der maßgeblichen Wertermittlungsvorschriften.
Was ist ein Mietwertgutachten nach § 558 BGB?
Bei Wohnraum kann damit die ortsübliche Vergleichsmiete sachverständig untersucht werden. Maßgeblich sind unter anderem Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich energetischer Merkmale.
Reicht der Bodenrichtwert für die Grundstücksbewertung?
Nein. Der Bodenrichtwert ist eine wesentliche Marktdatenbasis, stellt aber nicht automatisch den Bodenwert des konkreten Grundstücks dar. Abweichende Grundstücksmerkmale müssen gesondert gewürdigt werden.
Kommen Sie für die Besichtigung nach Paderborn?
Ja. Ortstermine in Paderborn und der Region werden nach Auftragserteilung individuell vereinbart. Nach Möglichkeit setzen wir Sachverständige mit regionaler Erfahrung ein. Die Auftragskoordination erfolgt zentral über unser Sachverständigenbüro.
Haben Sie ein Büro in Paderborn?
Unser Hauptsitz befindet sich in Krefeld. Wir sind bundesweit tätig und führen für Bewertungsaufträge persönliche Ortstermine in Paderborn durch. Durch bereits bearbeitete Bewertungsfälle verfügen wir über regionale Erfahrung und kennen die Besonderheiten der lokalen Teilmärkte.