Immobilienlexikon
Eine Grunddienstbarkeit ist ein dingliches Recht zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks und kann den Verkehrswert beeinflussen.
Definition
Eine Grunddienstbarkeit ist ein im Grundbuch gesichertes Recht, durch das ein Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in bestimmter Weise belastet wird. Typische Inhalte sind Wegerechte, Leitungsrechte oder Nutzungsbeschränkungen.
Wertwirkung
Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung entsteht, hängt von Lage, Umfang, tatsächlicher Ausübung und Einschränkung der Grundstücksnutzung ab. Ein Leitungsrecht am unkritischen Randbereich kann praktisch ohne relevante Wertwirkung bleiben; ein Fahrrecht durch eine zentrale Baufläche kann erheblich sein.
Abgrenzung zur Baulast
Die Grunddienstbarkeit ist privatrechtlich im Grundbuch verankert. Eine Baulast ist dagegen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde.
Typische Fehler
- jedes eingetragene Recht pauschal prozentual abziehen.
- gelöschte oder tatsächlich bedeutungslose Rechte mitbewerten.
- Baulast und Grunddienstbarkeit gleichsetzen.