Immobilienlexikon
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde und kann die Nutzbarkeit eines Grundstücks beeinflussen.
Definition
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Handlungen zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Einzelheiten richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Typische Beispiele
Abstandsflächen-, Erschließungs-, Vereinigungs- oder Stellplatzbaulasten können die baurechtliche Nutzbarkeit eines Grundstücks sichern oder einschränken.
Bewertung
Eine Baulast ist nicht automatisch wertmindernd. Entscheidend ist, ob sie die bestehende oder künftig marktübliche Nutzung beeinflusst. Eine Baulast kann ein Grundstück auch begünstigen, wenn sie auf einem Nachbargrundstück eine für das Bewertungsobjekt notwendige Nutzung absichert.
Abgrenzung
Baulasten sind öffentlich-rechtlich. Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten sind privatrechtliche Rechte und werden grundsätzlich im Grundbuch geführt.