Immobilienlexikon
Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit sichert ein Nutzungs- oder Duldungsrecht zugunsten einer bestimmten Person oder juristischen Person.
Definition
Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist ein dingliches Recht zugunsten einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person. Sie kann etwa Leitungsrechte, Nutzungsrechte oder Duldungspflichten sichern.
Unterschied zur Grunddienstbarkeit
Bei der Grunddienstbarkeit ist das Recht mit einem herrschenden Grundstück verbunden. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit steht dagegen einer konkret bezeichneten Person oder Organisation zu.
Bewertung
Wertrelevant sind Umfang, Lage, Dauer und tatsächliche Einschränkung. Bei Industrie- und Gewerbegrundstücken können Leitungsrechte besonders wichtig sein, wenn sie Bebauung, Erweiterung oder Nutzung von Verkehrsflächen begrenzen.
Praxisbeispiel
Ein im Grundbuch gesichertes Gasleitungsrecht kann bei einem großen Hallengrundstück unkritisch sein oder eine Erweiterungsfläche erheblich einschränken. Die Eintragung allein sagt noch nichts über die Höhe der Wertwirkung aus.