Sachverständigenbüro von den Busch

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG)

Immobilienlexikon

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale sind erhebliche Abweichungen vom Marktüblichen oder vom Bewertungsmodell, die gesondert berücksichtigt werden können.

Definition nach ImmoWertV

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale – kurz boG – sind wertbeeinflussende Merkmale, die nach Art oder Umfang erheblich vom auf dem jeweiligen Grundstücksmarkt Üblichen oder von den zugrunde gelegten Modellansätzen abweichen.

Beispiele

Die aktuelle ImmoWertV nennt unter anderem besondere Ertragsverhältnisse, Baumängel und Bauschäden, Liquidationsobjekte, Bodenverunreinigungen, Bodenschätze sowie grundstücksbezogene Rechte und Belastungen.

Praxisbeispiel

Bei gewerblichem Teileigentum können außergewöhnliche Rückbaukosten, eine unsichere Stellplatzsicherung oder besondere rechtliche Belastungen eine gesonderte Würdigung erfordern, sofern diese Effekte nicht bereits im übrigen Bewertungsmodell enthalten sind.

Typische Fehler

  • denselben Einfluss doppelt berücksichtigen.
  • pauschale Abschläge ohne Marktbezug verwenden.
  • modellübliche Merkmale fälschlich nochmals als boG abziehen.
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