Sachverständigenbüro von den Busch

Drittverwendungsfähigkeit

Immobilienlexikon

Die Drittverwendungsfähigkeit beschreibt, wie gut eine Immobilie von anderen Nutzern oder für andere Zwecke verwendet werden kann.

Definition

Die Drittverwendungsfähigkeit beschreibt, wie gut eine Immobilie nach einem Nutzer- oder Eigentümerwechsel von anderen Marktteilnehmern weiterverwendet werden kann. Sie ist besonders wichtig bei Gewerbe-, Industrie- und Spezialimmobilien.

Warum ist sie wertrelevant?

Je stärker Grundriss, technische Ausstattung und Genehmigung auf einen einzelnen Betrieb zugeschnitten sind, desto kleiner kann der Käufer- oder Mieterkreis werden. Erforderliche Umbauten, neue Genehmigungen oder technische Anpassungen können den wirtschaftlichen Nutzen reduzieren.

Praxisbeispiel

Ein Gemeindezentrum lässt sich möglicherweise mit überschaubarem Aufwand als soziale Einrichtung weiterverwenden, für eine klassische Büronutzung wären jedoch umfangreiche Umbauten erforderlich. Bei einer Industriehalle kann dagegen ein flexibler Hallengrundriss die Drittverwendung stützen.

Typische Fehler

  • Herstellungskosten mit Marktwert gleichsetzen.
  • Nur die aktuelle Nutzung betrachten.
  • Umbau- und Genehmigungsaufwand ignorieren.
  • Standort und Käuferkreis nicht berücksichtigen.

Drittverwendungsfähigkeit ist kein einzelner Rechenfaktor der ImmoWertV. Sie fließt über Marktdaten, Erträge, Restnutzungsdauer und gegebenenfalls besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale in die Bewertung ein.

Frage zur Immobilienbewertung?
Bewertung anfragen