Immobilienlexikon
Der Miteigentumsanteil beschreibt den rechnerischen Anteil eines Wohnungs- oder Teileigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum.
Definition
Bei Wohnungs- und Teileigentum ist das Sondereigentum mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum verbunden. Der Anteil wird typischerweise als Bruchteil, etwa in Tausendstel oder Hunderttausendstel, ausgewiesen.
Warum ist er wichtig?
Der Miteigentumsanteil kann für Kostenverteilung, Stimmrechte oder die Zuordnung des Grundstücksanteils Bedeutung haben. Welche konkrete Wirkung besteht, ergibt sich aus Gesetz, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung.
Bewertungspraxis
Ein hoher rechnerischer Anteil bedeutet nicht automatisch einen proportional höheren Marktwert. Entscheidend sind Nutzbarkeit, Ertrag, Rechte, Lasten und Marktgängigkeit der konkreten Einheit beziehungsweise des Pakets.
Typischer Fehler
Den Bodenwert rein mathematisch nach Miteigentumsanteilen aufzuteilen, ohne zu prüfen, ob das jeweilige Bewertungsmodell und die tatsächliche Nutzung diese Zuordnung tragen.