Kauffälle 2024
57.030
Transaktionen
+19,6 % gegenüber dem Vorjahr
Immobilienbewertung bundesweit
Hessens Immobilienmärkte werden von der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main, den Hochschulstädten Darmstadt, Gießen, Marburg und Kassel sowie zahlreichen Mittelzentren und ländlichen Regionen geprägt.
Die Spannweite zwischen internationalem Investmentmarkt, suburbanen Wohnstandorten und regionalen Landmärkten erfordert eine getrennte Einordnung von Lage, Objektart, Ertragssituation und regionalen Marktdaten.
Über die nachfolgenden Stadt-, Gemeinde-, Kreis- und Regionsseiten gelangen Sie direkt zu den jeweiligen Informationen zur Immobilienbewertung und zu den verfügbaren regionalen Marktdaten.
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REGIONALE MARKTDATEN · Berichtsjahr 2024; Veröffentlichung 2025
Hessen verzeichnet wieder mehr Transaktionen und Umsatz; das Preisniveau bleibt regional stark differenziert.
57.030
Transaktionen
+19,6 % gegenüber dem Vorjahr
19,9
Mrd. €
+28,9 % gegenüber dem Vorjahr
233.000–993.000
€ standardisierte Regionalspanne
sehr starkes Süd-Nord-Gefälle
2.000–4.000+
€/m² Wohnfläche
in Wachstumsräumen leicht positiv
Der hessische Immobilienmarkt hat 2024 wieder deutlich an Aktivität gewonnen. Landesweit wurden rund 57.000 Kaufverträge registriert. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg von knapp 20 Prozent. Der Geldumsatz erhöhte sich um rund 29 Prozent auf etwa 19,9 Milliarden Euro.
Die Entwicklung ist regional sehr unterschiedlich. Der überwiegende Teil des Geldumsatzes entfällt auf Südhessen und das Rhein-Main-Gebiet. Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt sowie der Hochtaunus- und Main-Taunus-Kreis bilden das obere Preisniveau. Nord- und Mittelhessen weisen überwiegend niedrigere Kaufpreise und höhere laufende Renditen auf.
Für standardisierte freistehende Einfamilienhäuser reicht das mittlere Preisniveau je nach Landkreis und Stadt von etwa 233.000 bis 993.000 Euro. Die höchsten Werte werden in Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach, Frankfurt und den südlichen Umlandkreisen erreicht.
In Nordhessen, im Vogelsberg und in Teilen Osthessens liegen die Kaufpreise deutlich niedriger. Dort beeinflussen Erreichbarkeit, Bevölkerungsentwicklung, Arbeitsplatzangebot und Modernisierungszustand die Vermarktbarkeit besonders stark.
Für Reihenhäuser und Doppelhaushälften reicht das standardisierte Preisniveau grob von etwa 250.000 bis über 700.000 Euro. Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt sowie die suburbanen Räume des Rhein-Main-Gebiets liegen deutlich über dem Landesdurchschnitt.
Wiederverkaufte Eigentumswohnungen bewegen sich je nach Region häufig zwischen 2.000 und 4.000 Euro je Quadratmeter. In Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Bad Homburg und weiteren Teilen des Rhein-Main-Gebiets werden regelmäßig mehr als 4.000 Euro je Quadratmeter erreicht.
In Nord- und Osthessen liegen die Preise vielfach unter 3.000 Euro je Quadratmeter. Neue Eigentumswohnungen zeigen in wachsenden Städten und wirtschaftsstarken Umlandlagen wieder eine leicht positive Tendenz.
Die Bodenwerte unterscheiden sich erheblich. Das Rhein-Main-Gebiet und die wirtschaftsstarken Städte weisen hohe bis sehr hohe Bodenrichtwerte auf. In ländlichen Regionen sind Wohnbauflächen teilweise zu deutlich niedrigeren Preisen verfügbar.
Für die Bewertung eines konkreten Grundstücks sind neben der Lage vor allem Baurecht, Grundstückszuschnitt, Erschließung und zulässige Ausnutzung entscheidend. Landesweite Durchschnittswerte eignen sich daher nur als grobe Orientierung.
Der Markt für Mehrfamilienhäuser ist stark nach Lage und Mietniveau differenziert. Im Rhein-Main-Gebiet akzeptieren Käufer häufig niedrigere Anfangsrenditen zugunsten von Wertstabilität und langfristiger Nachfrage.
In Mittel- und Nordhessen stehen höhere laufende Erträge stärker im Vordergrund. Energetischer Zustand, Leerstand, Instandhaltungsbedarf und regionale Bevölkerungsentwicklung beeinflussen die Kaufpreisfaktoren erheblich.
Der hessische Mietmarkt zeigt ein deutliches Süd-Nord-Gefälle. Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und das engere Rhein-Main-Gebiet weisen die höchsten Neuvertragsmieten auf. In den Universitätsstädten Gießen, Marburg und Kassel bleibt die Nachfrage ebenfalls stabil.
In ländlichen Regionen sind die Mieten niedriger, gleichzeitig kann das Angebot qualitativ hochwertiger Mietwohnungen begrenzt sein. Die tatsächliche nachhaltige Miete ist stets anhand des örtlichen Mietspiegels und der konkreten Wohnwertmerkmale abzuleiten.
Das obere Preisniveau konzentriert sich auf Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Bad Homburg, den Hochtaunuskreis, den Main-Taunus-Kreis und den Landkreis Offenbach. Diese Räume profitieren von hoher Arbeitsplatzdichte, guter Verkehrsanbindung und struktureller Nachfrage.
Kassel, Gießen, Marburg, Fulda und Hanau bilden eigenständige Oberzentren mit stabilen regionalen Märkten. In ländlichen Landkreisen sind die Preise niedriger, reagieren aber stärker auf demografische und wirtschaftliche Veränderungen.
Für die weitere Entwicklung ist von einer überwiegend stabilen bis leicht positiven Tendenz auszugehen. Das Rhein-Main-Gebiet dürfte sich weiterhin robuster entwickeln als strukturschwächere ländliche Räume.
Die Marktdifferenzierung nimmt zu. Lage, Energiezustand und Nutzbarkeit bestimmen stärker als früher, ob ein Objekt schnell und ohne deutliche Preisnachlässe verkauft werden kann.
Die dargestellten Preisbereiche beruhen auf der laufenden Beobachtung öffentlich angebotener Immobilien, der Auswertung verfügbarer Marktkennzahlen und der sachverständigen Einordnung regionaler Lage- und Objektmerkmale. Es handelt sich um allgemeine Orientierungswerte. Der Wert einer konkreten Immobilie kann hiervon insbesondere aufgrund von Mikrolage, Grundstück, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Nutzung, Vermietungssituation und rechtlichen Besonderheiten erheblich abweichen.
Immobiliengutachten und Wertermittlung
Nicht jede Immobilienbewertung erfordert dasselbe Gutachten. Ob ein ausführliches Verkehrswertgutachten, ein kompakteres Kurzgutachten oder ein Mietwertgutachten sinnvoll ist, hängt vor allem vom Bewertungsanlass, der Immobilie und davon ab, wie belastbar das Ergebnis gegenüber Dritten sein muss.
Als Sachverständigenbüro prüfen wir deshalb zunächst, welche Form der Wertermittlung für den konkreten Fall in Hessen erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Ein umfangreiches Verkehrswertgutachten ist nicht automatisch die beste Lösung. In vielen Fällen genügt ein qualifiziertes Kurzgutachten – in anderen Situationen ist eine umfassend dokumentierte Verkehrswertermittlung dagegen unverzichtbar.
Ein Verkehrswertgutachten dokumentiert den Marktwert umfassend und nachvollziehbar. Es eignet sich besonders für Finanzamt, Erbschaft, Scheidung, Pflichtteil oder gerichtliche Auseinandersetzungen.
Mehr zum Verkehrswertgutachten in HessenFür Kauf, Verkauf, Vermögensübersichten oder einvernehmliche Auseinandersetzungen ist ein qualifiziertes Kurzgutachten häufig die wirtschaftlichere Alternative zum vollständigen Verkehrswertgutachten.
Mehr zum Kurzgutachten in HessenEin Mietwertgutachten ermittelt die marktgerechte oder ortsübliche Miete einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie unter Berücksichtigung von Lage, Ausstattung, Zustand und geeigneten Vergleichsdaten.
Mehr zum Mietwertgutachten in HessenBei Gewerbe- und Industrieimmobilien richtet sich die Verfahrenswahl nach Nutzung, Preisbildungsmechanismen und Datenlage. Ertragswert, Sachwert und Vergleichsdaten können unterschiedlich gewichtet werden.
Mehr zur Gewerbeimmobilienbewertung in HessenEin Verkehrswertgutachten ist wesentlich mehr als eine überschlägige Preiseinschätzung. Es stellt nachvollziehbar dar, welchen Verkehrswert eine Immobilie zu einem bestimmten Bewertungsstichtag besitzt und wie dieser Wert fachlich abgeleitet wurde.
In unserer Gutachterpraxis ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten insbesondere dann sinnvoll, wenn der Immobilienwert eine hohe rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Bedeutung besitzt.
Nein. Gerade bei privaten Auseinandersetzungen sollte zunächst geprüft werden, welcher Gutachtenumfang tatsächlich erforderlich ist. Besteht innerhalb einer Erbengemeinschaft noch eine sachliche Gesprächsgrundlage und soll ein nachvollziehbarer Wert für einen Verkauf oder die Auszahlung eines Miterben festgestellt werden, kann ein ausführliches Kurzgutachten häufig ausreichen. Sind die Fronten dagegen so verhärtet, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung wahrscheinlich ist, gewinnt die umfassende Dokumentation eines Verkehrswertgutachtens erheblich an Bedeutung.
Bei geplanten Immobilienverkäufen unter Beteiligung eines Betreuungs- oder Nachlassgerichts wird in der Praxis teilweise zunächst pauschal ein Verkehrswertgutachten verlangt. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich eine vorherige Abstimmung lohnen kann. Wir empfehlen Auftraggebern häufig, zunächst ein anonymisiertes Muster unseres ausführlichen Kurzgutachtens vorzulegen und zu klären, ob dessen Umfang für den konkreten Zweck ausreicht. Entscheidend sind dabei insbesondere Qualifikation, Neutralität, persönliche Objektbesichtigung und eine nachvollziehbare Dokumentation.
| Merkmal | Verkehrswertgutachten | Kurzgutachten |
|---|---|---|
| Dokumentation | sehr umfassend | kompakter |
| Ortsbesichtigung | ja | ja |
| Bewertungsverfahren | ausführliche Herleitung | auf den Bewertungszweck konzentriert |
| Rechte und Belastungen | umfassende Würdigung | soweit auftragsrelevant |
| Typische Verwendung | Finanzamt, Gericht, Streitfall, komplexe Vermögensfragen | Kauf, Verkauf, Einigung, private Entscheidung |
| Bearbeitungsdauer | meist ca. 4–6 Wochen | meist ca. 7–10 Werktage |
| Honorar | individuell vereinbart | Festpreis |
Das Honorar richtet sich nach Art, Umfang und Schwierigkeit des Bewertungsauftrags. Bei uns besteht es aus einer Grundgebühr und einem vor Auftragserteilung festgelegten wertabhängigen Honoraranteil. Dieser liegt abhängig vom Objekt und Aufwand regelmäßig etwa zwischen 0,3 % und 1,5 % des ermittelten Verkehrswerts.
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegebenenfalls zusätzlich vereinbarter Aufwendungen, etwa für die Beschaffung fehlender Behördenunterlagen.
Der höhere Aufwand entsteht nicht hauptsächlich durch die Seitenzahl. Hinzu kommen je nach Fall die umfassende Unterlagenprüfung, Behörden- und Bauaktenrecherchen, die Prüfung wertrelevanter Rechte und Belastungen, detaillierte Lage- und Marktanalysen, die Herleitung der Bewertungsparameter sowie eine ausführliche und für Dritte nachvollziehbare Dokumentation.
Als realistische Faustregel sollte mit etwa 4 bis 6 Wochen nach dem Ortstermin gerechnet werden. Sind sämtliche erforderlichen Unterlagen bereits vollständig vorhanden, kann ein Gutachten im Einzelfall deutlich schneller erstellt werden.
Nicht die Anzahl der Verfahren entscheidet über die Qualität. Maßgeblich ist, welches Verfahren die Preisbildung für das konkrete Objekt sachgerecht abbildet.
Der konkrete Umfang richtet sich nach Objekt und Auftrag. Regelmäßig behandelt werden Bewertungsauftrag und Stichtag, persönliche Ortsbesichtigung, Makro- und Mikrolage, Grundstück und Gebäude, Flächen und Nutzung, Ausstattung und Modernisierungen, baulicher Zustand, erkennbare Baumängel und Bauschäden, wertrelevante Rechte und Belastungen, Bodenwert, regionale Marktdaten, Verfahrenswahl, vollständige Wertermittlung, Verkehrswertableitung, Fotodokumentation sowie relevante Berechnungen und Anlagen.
Ein Verkehrswertgutachten ersetzt keine vollständige technische Gebäudeuntersuchung. Erkennbare Baumängel und Bauschäden werden im Rahmen der Ortsbesichtigung berücksichtigt. Nicht Bestandteil einer normalen Verkehrswertermittlung sind insbesondere zerstörende Bauteilöffnungen, Schadstoff- oder Laboruntersuchungen, statische Untersuchungen, energetische Fachplanung und steuerliche Beratung. Ein vollständiges Gebäudeaufmaß oder eine neue Wohnflächenberechnung kann bei Bedarf gesondert beauftragt werden.
Ein Kurzgutachten bzw. Marktwertgutachten eignet sich, wenn eine qualifizierte und nachvollziehbare Immobilienbewertung benötigt wird, der vollständige Dokumentationsumfang eines Verkehrswertgutachtens aber nicht erforderlich ist.
Typische Anlässe sind Kauf oder Verkauf, Vermögensübersichten, einvernehmliche Erbauseinandersetzungen, die Auszahlung eines Miterben oder eine einvernehmliche Vermögensaufteilung.
Unsere Kurzgutachten sind keine wenige Seiten umfassenden Onlineauswertungen. Bei Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften umfassen sie regelmäßig mindestens etwa 28 bis 40 Seiten.
Der konkrete Preis wird vor Auftragserteilung als Festpreis vereinbart. Kurzgutachten beginnen bei typischen Wohnimmobilien bei etwa 1.200 € zzgl. MwSt.; je nach Objekt und Aufwand liegen sie häufig bei 1.500–2.000 € zzgl. MwSt.. Bei großen Anwesen, mehreren Gebäudeteilen oder besonderen Bewertungsaufgaben können auch etwa 2.500 € zzgl. MwSt. erreicht werden.
Bei vollständiger Unterlagenlage kann ein Kurzgutachten regelmäßig innerhalb von etwa 7 bis 10 Werktagen nach der Ortsbesichtigung erstellt werden. Nach vorheriger Absprache kann in geeigneten Fällen eine schnellere Bearbeitung möglich sein.
Ein Mietwertgutachten soll die marktgerechte oder ortsübliche Miete einer Immobilie nachvollziehbar und objektspezifisch ableiten.
Wir erstellen Mietwertgutachten für Wohnraummieten sowie für Gewerbemieten und Pachten. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf Bewertungsfragen für Vermieter.
Ein Mietwertgutachten besteht nicht darin, lediglich einen Tabellenwert aus einem Mietspiegel abzulesen. Zu prüfen sind unter anderem genaue Lage, Wohn- oder Nutzfläche, Baujahr, Modernisierungsstand, Ausstattung, Grundriss, Gebäudezustand, besondere Objektmerkmale sowie die Aussagekraft der verfügbaren örtlichen Mietdaten.
Bei Gewerbe- und Spezialobjekten wird nicht einfach die vorhandene Vertragsmiete übernommen. Entscheidend sind unter anderem Vermietbarkeit, mögliche Alternativnutzungen, notwendige Umbauten und die nachhaltig erzielbare Miete.
Mietwertgutachten bewegen sich bei uns typischerweise in einem Honorarrahmen von etwa 2.500 bis 3.500 €. Die Bearbeitungszeit beträgt regelmäßig etwa 3 bis 4 Wochen; bei vollständiger Unterlagenlage kann eine frühere Fertigstellung möglich sein.
Die fachlich ermittelte ortsübliche oder marktgerechte Miete ist von der Frage zu trennen, in welcher Höhe eine konkrete Mieterhöhung rechtlich zulässig und formell durchsetzbar ist.
Gewerbeimmobilien lassen sich nicht nach einem einheitlichen Schema bewerten. Entscheidend ist, wie typische Marktteilnehmer für die konkrete Objektart Preise bilden und welche belastbaren Marktdaten verfügbar sind.
Bei vermieteten Gewerbeobjekten steht regelmäßig die Rendite im Vordergrund. Nachhaltig erzielbare Mieten, Bewirtschaftungskosten, Mietausfallrisiko, Restnutzungsdauer, Liegenschaftszins, Leerstand, Mietvertragsstruktur und Drittverwendungsfähigkeit bestimmen die Aussagekraft des Ertragswerts.
Bei einer eigengenutzten Produktions-, Lager- oder Betriebsimmobilie kann die Substanz stärker in den Vordergrund treten. Direkte Vergleichskauffälle sind bei Industrieimmobilien häufig nur eingeschränkt verfügbar, weil Größe, Bauweise, technische Ausstattung und betriebliche Nutzung sehr individuell sein können.
Bei Objekten mit Rendite- und Eigennutzungscharakter können mehrere Verfahren entsprechend ihrer Aussagekraft gewichtet werden. Maßgeblich sind die Preisbildungsmechanismen im jeweiligen Teilmarkt und die Qualität der verfügbaren Marktdaten.
Eine Immobilie kann technisch in gutem Zustand sein und wirtschaftlich trotzdem an Wert verlieren, wenn sie nur mit erheblichem Aufwand für andere Nutzungen geeignet ist. Deshalb betrachten wir bei Spezialimmobilien insbesondere alternative Nutzungsmöglichkeiten, notwendige Umbauten, wirtschaftliche Restnutzungsdauer, besondere Betriebseinrichtungen, Grundstücksstruktur und Marktfähigkeit am Standort.
Nießbrauch und Wohnrechte können den Verkehrswert einer Immobilie erheblich beeinflussen.
Bei der Bewertung wird zunächst der unbelastete Immobilienwert ermittelt. Anschließend wird die wirtschaftliche Belastung des bestehenden Rechts berücksichtigt. So können sowohl der unbelastete Verkehrswert als auch der Verkehrswert unter Berücksichtigung des Nießbrauchs- oder Wohnrechts dargestellt werden.
Häufig möchten Eigentümer bereits vor einer geplanten Übertragung wissen, wie sich ein künftig einzutragender Nießbrauch oder ein Wohnrecht auf den Immobilienwert auswirken würde. In diesem Fall wird zunächst der unbelastete Verkehrswert der Immobilie ermittelt. Anschließend kann die wirtschaftliche Belastung durch das noch nicht eingetragene Recht fiktiv berechnet werden.
So lässt sich bereits vor der Übertragung darstellen, welcher Verkehrswert sich unter Berücksichtigung des vorgesehenen Nießbrauchs- oder Wohnrechts voraussichtlich ergeben würde. Eine solche Simulation kann insbesondere bei geplanten Übertragungen innerhalb der Familie eine wichtige Entscheidungsgrundlage sein. Die steuerliche und rechtliche Gestaltung selbst sollte anschließend mit Steuerberater und/oder Rechtsanwalt abgestimmt werden.
Bei steuerlichen Bewertungsverfahren kann ein typisiert festgestellter Immobilienwert von einer objektspezifischen sachverständigen Bewertung abweichen.
In unserer Praxis können unter anderem eine pauschale Übernahme von Bodenrichtwerten, fehlende Differenzierungen von Grundstücksbereichen, nicht ausreichend berücksichtigte Baumängel, unterlassene Modernisierungen, eine zu hoch angesetzte Restnutzungsdauer, erheblicher Instandhaltungsstau, energetische Defizite oder fehlende Genehmigungen eine Rolle spielen.
Entscheidend ist nicht, einen festgestellten Wert pauschal als falsch zu bezeichnen. Abweichungen sollten sachlich, nachvollziehbar und mit geeigneten Unterlagen begründet werden. Bei Mängeln und Schäden sind eine verständliche Beschreibung, Fotodokumentation und nachvollziehbare Beseitigungskosten besonders hilfreich.
Bei Erbschaften, Scheidungen oder anderen Vermögensauseinandersetzungen kann der maßgebliche Bewertungsstichtag bereits längere Zeit zurückliegen.
Nicht für jeden zurückliegenden Bewertungszeitpunkt stehen dieselben umfangreichen Marktdaten zur Verfügung. Teilweise müssen historische Informationen gesondert recherchiert oder bei zuständigen Stellen angefordert werden.
Noch schwieriger kann die Rekonstruktion des damaligen Gebäudezustands sein. Hilfreich sind alte Fotos, Rechnungen, frühere Exposés, Bauunterlagen, Modernisierungsnachweise, Versicherungsunterlagen und sonstige zeitnahe Dokumentationen. Je weiter der Bewertungsstichtag zurückliegt, desto wichtiger wird eine nachvollziehbare Dokumentation.
Wir klären Ihren Bewertungsanlass, den passenden Gutachtentyp, die erforderlichen Unterlagen und den möglichen Ortstermin. Sie erhalten eine transparente Einschätzung zum weiteren Vorgehen.