Sachverständigenbüro von den Busch

Rhein-Erft-Kreis

Immobiliengutachten in Rhein-Erft-Kreis

Welche Immobilienbewertung benötigen Sie?

Wir wählen das Bewertungsverfahren und den Gutachtentyp passend zu Ihrem Anlass, dem Objekt und dem erforderlichen Beweis- und Detaillierungsgrad.

  • Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Immobilienbewertung seit 1985
  • Persönliche Ortsbesichtigung
  • Nachvollziehbare Wertermittlung
  • Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Gutachterteam

Verkehrswertgutachten

Für Erbschaft, Scheidung, Pflichtteil, Gericht, Finanzamt und belastbare Vermögensentscheidungen.

Leistung ansehen

Kurzgutachten

Kompakte Marktwertermittlung für Verkauf, Kauf, Finanzierung und private Entscheidungsgrundlagen.

Leistung ansehen

Mietwertgutachten

Nachvollziehbare Ermittlung der ortsüblichen Miete für Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Leistung ansehen

Gutachtenprüfung

Fachliche Prüfung vorhandener Bewertungen, Berechnungen und wertrelevanter Annahmen.

Leistung ansehen

Besondere Sachverständigenkompetenz in Nordrhein-Westfalen

Zertifizierte sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Für Immobilienbewertungen in Nordrhein-Westfalen steht Ihnen ein Gutachterteam zur Verfügung, das nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige mit der besonderen Qualifikation eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verbindet.

Das Sachgebiet der öffentlichen Bestellung umfasst die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Der betreffende Sachverständige ist zusätzlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine Zertifizierungsstelle zertifiziert, die bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) gelistet ist.

Öffentlich bestellt und vereidigt

Besondere Sachkunde für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Zusätzlich DIN-17024-zertifiziert

Personenzertifizierung durch eine bei der DAkkS gelistete Zertifizierungsstelle.

Breite Teamkompetenz

Ergänzt durch weitere zertifizierte Sachverständige, persönliche Ortsbesichtigung und regionale Marktkenntnis.

Die öffentliche Bestellung und Zertifizierung ist personenbezogen und auf das bezeichnete Sachgebiet beschränkt.

Ablauf der Wertermittlung

So läuft eine Immobilienbewertung ab

Transparent, strukturiert und nachvollziehbar – von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten.

  1. 1

    Anfrage senden

    Sie übermitteln uns die wichtigsten Eckdaten Ihrer Immobilie bequem online oder telefonisch.

  2. 2

    Erstgespräch und Termin

    Wir klären den Bewertungsanlass und stimmen den passenden Ortstermin mit Ihnen ab.

  3. 3

    Ortstermin durchführen

    Der Sachverständige besichtigt die Immobilie und erfasst alle wertrelevanten Merkmale.

  4. 4

    Immobilie bewerten

    Auf Basis von Unterlagen, Lage- und Marktdaten erfolgt die fundierte Wertermittlung.

  5. 5

    Gutachten erhalten

    Sie erhalten Ihre Bewertung strukturiert, nachvollziehbar und verständlich aufbereitet.

Gutachten direkt anfragen

Immobiliengutachten in Rhein-Erft-Kreis persönlich beauftragen

Wir klären Ihren Bewertungsanlass, den passenden Gutachtentyp, die erforderlichen Unterlagen und den möglichen Ortstermin. Sie erhalten eine transparente Einschätzung zum weiteren Vorgehen.

IMMOBILIENBEWERTUNG VOR ORT 2025

Marktinformationen für Rhein-Erft-Kreis

Der Grundstücksmarktbericht 2026 – Rhein-Erft-Kreis basiert auf der amtlichen Kaufpreissammlung und beschreibt das Marktgeschehen im Berichtsjahr 2025. Der Bericht bildet einen Kreis- oder Regionsmarkt ab. Für die einzelne Kommune werden nur ausdrücklich ausgewiesene Ortsdaten als kommunale Kennzahl verwendet; ansonsten dient der Bericht der regionalen Plausibilisierung.

Der Bericht bildet den Zuständigkeitsbereich „Rhein-Erft-Kreis“ ab. Die Übertragung auf eine einzelne Immobilie erfordert stets die Prüfung ihrer Lage- und Objektmerkmale.

Was die amtlichen Daten für eine Bewertung leisten

Der Bericht behandelt insbesondere Wohnbauland, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien, Bodenrichtwerte, Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze. Die veröffentlichten Kennzahlen beschreiben typische oder statistisch abgegrenzte Marktsegmente und sind nicht mit dem Verkehrswert einer einzelnen Immobilie gleichzusetzen.

Übertragung auf die Immobilienbewertung

Aus unserer Tätigkeit als Sachverständige für Immobilienbewertung in Rhein-Erft-Kreis ordnen wir die veröffentlichten Marktdaten in den konkreten Bewertungsfall ein. Entscheidend bleiben insbesondere Mikrolage, Grundstückszuschnitt, Baujahr, Modernisierungszustand, Ausstattung, Flächen, Nutzung, Mietsituation sowie Rechte und Belastungen.

Richt-, Vergleichs- und Modellwerte werden nur verwendet, wenn das Bewertungsobjekt dem jeweiligen Definitions- und Anwendungsbereich entspricht. Erforderliche Anpassungen werden nachvollziehbar hergeleitet.

Immobilie in Rhein-Erft-Kreis bewerten lassen

Wir prüfen Bewertungsanlass, Unterlagen und die geeignete Gutachtenform und führen den Ortstermin persönlich durch.

Bewertung anfragen

Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte – Rhein-Erft-Kreis; Grundstücksmarktbericht 2026, Marktjahr 2025. Nutzung: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-de/zero-2-0). Die Angaben dienen der Markteinordnung und ersetzen keine objektspezifische Verkehrswertermittlung.

Immobilienbewertung anfragen

Immobilienbewertung in Rhein-Erft-Kreis persönlich anfragen

Übermitteln Sie uns die wichtigsten Eckdaten zu Ihrer Immobilie und zum Bewertungsanlass. Wir melden uns persönlich mit einer fachlichen Einschätzung zum passenden Gutachtenumfang.

Persönliche Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktages.

* Pflichtfelder · Keine Speicherung der Anfrage in WordPress