Welche Immobilienbewertung benötigen Sie?
Wir wählen das Bewertungsverfahren und den Gutachtentyp passend zu Ihrem Anlass, dem Objekt und dem erforderlichen Beweis- und Detaillierungsgrad.
- Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Immobilienbewertung seit 1985
- Persönliche Ortsbesichtigung
- Nachvollziehbare Wertermittlung
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Gutachterteam
Verkehrswertgutachten
Für Erbschaft, Scheidung, Pflichtteil, Gericht, Finanzamt und belastbare Vermögensentscheidungen.
Kurzgutachten
Kompakte Marktwertermittlung für Verkauf, Kauf, Finanzierung und private Entscheidungsgrundlagen.
Mietwertgutachten
Nachvollziehbare Ermittlung der ortsüblichen Miete für Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Gutachtenprüfung
Fachliche Prüfung vorhandener Bewertungen, Berechnungen und wertrelevanter Annahmen.
Besondere Sachverständigenkompetenz in Nordrhein-Westfalen
Zertifizierte sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Für Immobilienbewertungen in Nordrhein-Westfalen steht Ihnen ein Gutachterteam zur Verfügung, das nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige mit der besonderen Qualifikation eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verbindet.
Das Sachgebiet der öffentlichen Bestellung umfasst die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Der betreffende Sachverständige ist zusätzlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine Zertifizierungsstelle zertifiziert, die bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) gelistet ist.
Öffentlich bestellt und vereidigt
Besondere Sachkunde für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Zusätzlich DIN-17024-zertifiziert
Personenzertifizierung durch eine bei der DAkkS gelistete Zertifizierungsstelle.
Breite Teamkompetenz
Ergänzt durch weitere zertifizierte Sachverständige, persönliche Ortsbesichtigung und regionale Marktkenntnis.
Die öffentliche Bestellung und Zertifizierung ist personenbezogen und auf das bezeichnete Sachgebiet beschränkt.
So läuft eine Immobilienbewertung ab
Transparent, strukturiert und nachvollziehbar – von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten.
- 1
Anfrage senden
Sie übermitteln uns die wichtigsten Eckdaten Ihrer Immobilie bequem online oder telefonisch.
- 2
Erstgespräch und Termin
Wir klären den Bewertungsanlass und stimmen den passenden Ortstermin mit Ihnen ab.
- 3
Ortstermin durchführen
Der Sachverständige besichtigt die Immobilie und erfasst alle wertrelevanten Merkmale.
- 4
Immobilie bewerten
Auf Basis von Unterlagen, Lage- und Marktdaten erfolgt die fundierte Wertermittlung.
- 5
Gutachten erhalten
Sie erhalten Ihre Bewertung strukturiert, nachvollziehbar und verständlich aufbereitet.
Immobiliengutachten in Rhein-Erft-Kreis persönlich beauftragen
Wir klären Ihren Bewertungsanlass, den passenden Gutachtentyp, die erforderlichen Unterlagen und den möglichen Ortstermin. Sie erhalten eine transparente Einschätzung zum weiteren Vorgehen.
IMMOBILIENBEWERTUNG VOR ORT 2025
Marktinformationen für Rhein-Erft-Kreis
Der Grundstücksmarktbericht 2026 – Rhein-Erft-Kreis basiert auf der amtlichen Kaufpreissammlung und beschreibt das Marktgeschehen im Berichtsjahr 2025. Der Bericht bildet einen Kreis- oder Regionsmarkt ab. Für die einzelne Kommune werden nur ausdrücklich ausgewiesene Ortsdaten als kommunale Kennzahl verwendet; ansonsten dient der Bericht der regionalen Plausibilisierung.
Der Bericht bildet den Zuständigkeitsbereich „Rhein-Erft-Kreis“ ab. Die Übertragung auf eine einzelne Immobilie erfordert stets die Prüfung ihrer Lage- und Objektmerkmale.
Was die amtlichen Daten für eine Bewertung leisten
Der Bericht behandelt insbesondere Wohnbauland, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien, Bodenrichtwerte, Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze. Die veröffentlichten Kennzahlen beschreiben typische oder statistisch abgegrenzte Marktsegmente und sind nicht mit dem Verkehrswert einer einzelnen Immobilie gleichzusetzen.
Übertragung auf die Immobilienbewertung
Aus unserer Tätigkeit als Sachverständige für Immobilienbewertung in Rhein-Erft-Kreis ordnen wir die veröffentlichten Marktdaten in den konkreten Bewertungsfall ein. Entscheidend bleiben insbesondere Mikrolage, Grundstückszuschnitt, Baujahr, Modernisierungszustand, Ausstattung, Flächen, Nutzung, Mietsituation sowie Rechte und Belastungen.
Richt-, Vergleichs- und Modellwerte werden nur verwendet, wenn das Bewertungsobjekt dem jeweiligen Definitions- und Anwendungsbereich entspricht. Erforderliche Anpassungen werden nachvollziehbar hergeleitet.
Wir prüfen Bewertungsanlass, Unterlagen und die geeignete Gutachtenform und führen den Ortstermin persönlich durch.
Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte – Rhein-Erft-Kreis; Grundstücksmarktbericht 2026, Marktjahr 2025. Nutzung: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-de/zero-2-0). Die Angaben dienen der Markteinordnung und ersetzen keine objektspezifische Verkehrswertermittlung.