Welche Immobilienbewertung benötigen Sie?
Wir wählen das Bewertungsverfahren und den Gutachtentyp passend zu Ihrem Anlass, dem Objekt und dem erforderlichen Beweis- und Detaillierungsgrad.
- Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Immobilienbewertung seit 1985
- Persönliche Ortsbesichtigung
- Nachvollziehbare Wertermittlung
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Gutachterteam
Verkehrswertgutachten
Für Erbschaft, Scheidung, Pflichtteil, Gericht, Finanzamt und belastbare Vermögensentscheidungen.
Kurzgutachten
Kompakte Marktwertermittlung für Verkauf, Kauf, Finanzierung und private Entscheidungsgrundlagen.
Mietwertgutachten
Nachvollziehbare Ermittlung der ortsüblichen Miete für Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Gutachtenprüfung
Fachliche Prüfung vorhandener Bewertungen, Berechnungen und wertrelevanter Annahmen.
Besondere Sachverständigenkompetenz in Nordrhein-Westfalen
Zertifizierte sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Für Immobilienbewertungen in Nordrhein-Westfalen steht Ihnen ein Gutachterteam zur Verfügung, das nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige mit der besonderen Qualifikation eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verbindet.
Das Sachgebiet der öffentlichen Bestellung umfasst die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Der betreffende Sachverständige ist zusätzlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine Zertifizierungsstelle zertifiziert, die bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) gelistet ist.
Öffentlich bestellt und vereidigt
Besondere Sachkunde für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Zusätzlich DIN-17024-zertifiziert
Personenzertifizierung durch eine bei der DAkkS gelistete Zertifizierungsstelle.
Breite Teamkompetenz
Ergänzt durch weitere zertifizierte Sachverständige, persönliche Ortsbesichtigung und regionale Marktkenntnis.
Die öffentliche Bestellung und Zertifizierung ist personenbezogen und auf das bezeichnete Sachgebiet beschränkt.
So läuft eine Immobilienbewertung ab
Transparent, strukturiert und nachvollziehbar – von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten.
- 1
Anfrage senden
Sie übermitteln uns die wichtigsten Eckdaten Ihrer Immobilie bequem online oder telefonisch.
- 2
Erstgespräch und Termin
Wir klären den Bewertungsanlass und stimmen den passenden Ortstermin mit Ihnen ab.
- 3
Ortstermin durchführen
Der Sachverständige besichtigt die Immobilie und erfasst alle wertrelevanten Merkmale.
- 4
Immobilie bewerten
Auf Basis von Unterlagen, Lage- und Marktdaten erfolgt die fundierte Wertermittlung.
- 5
Gutachten erhalten
Sie erhalten Ihre Bewertung strukturiert, nachvollziehbar und verständlich aufbereitet.
Immobiliengutachten im Kreis Euskirchen persönlich beauftragen
Wir klären Ihren Bewertungsanlass, den passenden Gutachtentyp, die erforderlichen Unterlagen und den möglichen Ortstermin. Sie erhalten eine transparente Einschätzung zum weiteren Vorgehen.
MARKTDATEN KREIS EUSKIRCHEN 2025
Grundstücksmarkt im Kreis Euskirchen: geringerer Gesamtumsatz, stabile Wohnnachfrage
Im Jahr 2025 wurden im Kreis Euskirchen 2.224 Rechtsvorgänge mit einem Geldumsatz von 514,4 Mio. € registriert. Gegenüber 2024 sank die Zahl der Fälle um rund 3,1 %, der Geldumsatz um etwa 8,3 %.
Baugrundstücke und Eigenheime
Bei Baugrundstücken für den individuellen Wohnungsbau wurden 207 Kauffälle verzeichnet, etwa 5 % weniger als im Vorjahr. Das kreisweite Preisniveau blieb überwiegend gleich beziehungsweise entwickelte sich leicht steigend. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern erhöhte sich die Zahl der Verkäufe um rund 2,5 % auf 1.031; bei Weiterverkäufen war das Preisniveau leicht steigend.
Wohnungs- und Renditemarkt
Beim Wohnungseigentum sank die Zahl der Kauffälle um rund 9 % auf 263. Im Erstverkauf von Neubauwohnungen wurden 76 Verträge registriert; das Preisniveau lag etwa 6 % über dem Vorjahr. Zudem wechselten 90 Mehrfamilienhäuser den Eigentümer, rund 29 % mehr als 2024. Bei Gewerbe- und Industrieobjekten stieg die Fallzahl auf 49.
Die Angaben beziehen sich auf den gesamten Kreis. Soweit keine gesonderten kommunalen Werte ausgewiesen werden, dürfen die Kreiswerte nicht als konkrete Marktwerte einer einzelnen Stadt oder Immobilie verstanden werden.
Amtliche Marktdaten bilden eine wichtige Grundlage. Für den konkreten Verkehrswert müssen Lage, Grundstück, Gebäudezustand, Nutzung und rechtliche Merkmale individuell geprüft werden.
Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Euskirchen / BORIS.NRW; ausgewertete Berichtsteile: 10–11. Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-de/zero-2-0). Die Marktdaten wurden redaktionell zusammengefasst. Durchschnitts-, Richt- und Medianwerte ersetzen keine objektspezifische Verkehrswertermittlung.