Qualifikation als Sachverständige für Immobilienbewertung

Immobilienbewertung und Immobiliengutachten seit 1985

Pascal von den Busch ist zertifizierter Sachverständiger nach der europaweit anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024. Diese Personenzertifizierung ist heute eine der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen vegleichbar prüfen zu können.

Die nach dieser EU-Norm zertifizierten Sachverständigen, müssen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Daneben müssen Gutachten und andere Nachweise bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden.

Wertgutachten und Wertermittlung durch zertifizierte oder öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilienbewertung

Private Auftraggeber und Gerichte können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage dieser EU-Norm zertifizierter Sachverständiger, über ein fundiertes, aktuelles und umfangreiches Wissen verfügt. Umfangreiche und praktische Erfahrungen als Sachverständiger und Immobiliengutachter müssen ebenso nachgewiesen werden.

Zertifizierter Sachverständiger oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Immer noch hält sich bei manchen Rechts- und Verfahrenspflegern oder Berufsbetreuern, die hartnäckige Ansicht, dass nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung in gerichtlichen Verfahren, z.B am Familiengericht, Betreuungsgericht oder ganz allgemein in Erbsachen oder Nachlasssachen, nicht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden könnten.

Als Begründung wird dann meist auf § 404 Abs. 3 ZPO (Zivilprozessordnung) verwiesen, wonach öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vermeintlich ein Vorrang eingeräumt wird.

Dabei handelt es sich bei der Vorschrift des § 404 Abs. 3 ZPO um eine bloße Ordnungsvorschrift. Somit handelt das Gericht (Richter / Richterin, Rechtspfleger / Rechtspflegerin) oder ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, welche einen zertifizierten Sachverständigen beauftragt, nicht fehlerhaft.

Denn eine Zertifizierung nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Nachweis der Sachkunde und daher fachlich gleichzusetzen.

Das stellte das Landgericht Hechingen mit Bezug auf Zöller-Greger, ZPO, § 404 Rn. 2 und das Urteil des OLG Hamm vom 07.06.2010, Az. 6 U 213/08 zuletzt nochmal klar (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15).

Diese Personenzertifizierung macht es erstmals möglich, dass die Qualifikation eines Sachverständigen, weltweit anerkannt und vergleichbar ist. Gerade deshalb nimmt diese Zertifizierung auch in Deutschland an Bedeutung zu.

Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung, geht man in Fachkreisen sogar davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren auch die öffentliche Bestellung ablösen wird.

Von Gerichten, Behörden, Wirtschaftsprüfern und privaten Auftraggebern werden wir sehr häufig in Gerichtsverfahren, Zwangsversteigerungen, Scheidungsangelegenheiten und zur Ermittlung des Verkehrswertes in steuerlichen Angelegenheiten beauftragt.

Viele namhafte Grundbesitzgesellschaften und Investoren, vertrauen seit vielen Jahren gleichermaßen auf unsere Kompetenz und Erfahrung in der Grundstücksbewertung und Wertermittlung von Liegenschaften und Gewerbeimmobilien.

AUSBILDUNG wird bei uns groß geschrieben

Als eingetragener Ausbildungsbetrieb der Industrie- und Handelskammer, bilden wir bereits seit 1998 erfolgreich in den Berufen “Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau” und “Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement” aus.

Immobiliengutachter bei Erbschaft und Schenkung

Haben Sie weitere Fragen zur Bewertung einer Immobilie?
Unser kompetentes Team aus Immobiliengutachtern und Sachverständigen ist für Sie unter Tel. 0800-5890317 erreichbar.