Unsere Qualifikation als Sachverständige
Pascal von den Busch ist zertifizierter Sachverständiger nach der DIN EN ISO/IEC 17024. Diese europaweit anerkannte Personenzertifizierung ist heute eine der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können. Die nach dieser EU-Norm zertifizierten Sachverständigen müssen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Daneben müssen Gutachten und andere Nachweise bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden.
Auftraggeber und Gerichte können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage dieser Norm zertifizierter Sachverständiger über ein fundiertes und aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt.
Immer noch hält sich vereinzelt die Ansicht, dass nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung in gerichtlichen Verfahren, z.B am Familiengericht, oder allgemein in Erbsachen oder Nachlasssachen, nicht mit Gutachten beauftragt werden könnten.
Als Begründung wird dann meist auf § 404 Abs. 3 ZPO (Zivilprozessordnung) verwiesen, wonach öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vermeintlich ein Vorrang eingeräumt wird.
Dabei handelt es sich bei der Vorschrift des § 404 Abs. 3 ZPO um eine bloße Ordnungsvorschrift. Somit handelt das Gericht (Richter / Richterin, Rechtspfleger / Rechtspflegerin) oder ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin, welche einen zertifizierten Sachverständigen beauftragt, nicht fehlerhaft.
Denn eine Zertifizierung nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Nachweis der Sachkunde und diesem fachlich gleichzusetzen. Das stellte das Landgericht Hechingen mit Bezug auf Zöller-Greger, ZPO, § 404 Rn. 2 und das Urteil des OLG Hamm vom 07.06.2010, Az. 6 U 213/08 zuletzt nochmal klar (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15).
Diese Zertifizierung macht es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen von Sachverständigen weltweit anerkannt und vergleichbar sind. Gerade deshalb nimmt diese Zertifizierung auch in Deutschland an Bedeutung zu. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren auch die öffentliche Bestellung ablösen wird.
Als eingetragener Ausbildungsbetrieb der Industrie- und Handelskammer bilden wir zudem bereits seit 1998 in den Berufen “Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau” und “Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement” aus.
Von Gerichten, Behörden und privaten Auftraggebern werden wir sehr häufig in Gerichtsverfahren, Zwangsversteigerungsangelegenheiten, Scheidungsangelegenheiten und zur Ermittlung des Verkehrswertes in steuerlichen Angelegenheiten beauftragt.
Viele namhafte Grundbesitzgesellschaften und Investoren vertrauen gleichermaßen auf unsere Kompetenz und Erfahrung in der Grundstücksbewertung und Wertermittlung von Liegenschaften und Gewerbeimmobilien.
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Unser geschultes und qualifiziertes Personal steht Ihnen mit Ratund Tat zur Seite.