Kurzgutachten Immobilie / Marktwertgutachten

Marktwertermittlung Immobilie

Marktwertgutachten Immobilie

Kurzgutachten oder Marktwertgutachten für eine Immobilie, sind eine preiswertere, und dennoch oftmals ausreichende Alternative zu einem ausführlichen Verkehrswertgutachten. Es ist in dem Gutachten bereits alles enthalten, was für eine fundierte Wertermittlung und Immobilienbewertung erforderlich ist!

Marktwertermittlung / Kurzgutachten

Diese Form der Wertermittlung für eine Immobilie durch einen Sachverständigen, bietet sich insbesondere in folgenden Fällen an:

  • Zuverlässige Ermittlung des Verkehrswertes bzw. Marktwertes einer Immobilie, die ggfls. verkauft werden soll
  • Auszahlung von Miterben innerhalb einer Erbengemeinschaft
  • Ausgleichszahlungen innerhalb der Familie im Rahmen einer Schenkung oder Übertragung zu Lebzeiten
  • Bestätigung eines Verkaufspreises gegenüber dem Betreuungsgericht für Personen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen
  • Zur Vorlage bei einem Kreditinstitut im Rahmen einer Finanzierung, Umfinanzierung oder Anschlussfinanzierung
  • Bewertung des eigenen Grundbesitzes
  • Steuerliche Immobilienbewertungen
  • Scheidungen und Ermittlung des Zugewinns

Das fertige Kurzgutachten/Marktwertgutachten für Ihre Immobilie, erhalten Sie meistens bereits wenige Tage, nachdem unser Immobiliengutachter und Sachverständiger, die zu bewertende Immobilie mit Ihnen zusammen besichtigt hat.

Eine kurzfristige Terminvereinbarung ist kein Problem. Der Umfang eines solchen Gutachtens beträgt in der Regel etwa 25-35 Seiten. Jetzt unverbindliche Anfrage stellen. Telefonisch beraten wir Sie gerne unter Tel. 0800-5890317

Was kostet ein Kurzgutachten bzw. Marktwertgutachten für Ihre Immobilie?

Die Kosten für eine Wertermittlung hängen von verschiedenen Faktoren ab.

  • Um welche Art von Immobilie geht es (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, Grundstück)
  • Sind besondere Rechte im Grundbuch eingetragen (Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht)
  • Gibt es zusätzliche Gebäudeteile, die mit bewertet werden müssen (Scheunen, Anbauten, sonstige Gebäude auf dem Grundstück)

Nach einer kurzen Vorbesprechung des Auftrags, ermitteln wir den Umfang der Wertermittlung Ihrer Immobilie. Wir nennen Ihnen danach gerne einen Festpreis für das zu erstellende Marktwertgutachten / Kurzgutachten.

Rufen Sie uns gerne unter der bundesweiten Servicenummer 0800-5890317 an, wenn Sie noch Fragen hierzu haben! Sie können auch gerne unser Kontaktformular nutzen.

Wann benötige ich ein vollständiges Verkehrswertgutachten?

Gutachter bewertet Immobilie

In Situationen in denen der ermittelte Immobilienwert rechtliche Relevanz hat, oder der ermittelte Verkehrswert letztendlich zum Gegenstand eines Rechtsstreits, oder eines Gerichtsverfahrens werden kann, wird das Verkehrswertgutachten eines zertifizierten oder vereidigten Sachverständigen gebraucht.

Selbstverständlich bieten wir auch diese Form der Wertermittlung an. Mehr dazu erfahren Sie unter dem Menüpunkt Verkehrswertermittlung.

Wir raten Ihnen aber in jedem Falle davon ab, eine Immobilienbewertung automatisiert oder gratis durchführen zu lassen. Solche Bewertungen können aus verschiedenen Gründen zu keinem vernünftigen Ergebnis führen.

Lesen Sie hierzu bitte auch den Artikel:
Automatisierte Immobilienbewertungen durch Makler und Immobilienbörsen

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Kosten für Immobilienbewertung durch einen Gutachter

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Immobilien richtig erben oder vererben

Immobilienbewertung durch das Finanzamt

Erbschaftssteuer für Immobilien bei Erbschaft oder Schenkung
Wir überprüfen von den Finanzämtern geschätzte Grundbesitzwerte und widerlegen durch Erstellung eines geeigneten Gutachtens, den von den Finanzbehörden oftmals überschlägig und zu hoch geschätzten Verkehrswert einer Immobilie.

Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie

Laut einer Schätzung werden zwischen 2015 und 2024 etwa 4-5 Millionen Immobilien in Form einer Erbschaft den Besitzer wechseln. Der Verkehrswert der vererbten Immobilien wird rund 700-800 Milliarden Euro betragen.

Wir beraten Sie gerne und umfassend bei der steuerlichen Bewertung von Transaktionen und Erbschaften im Immobilienbereich. Jetzt informieren!

Wir überprüfen hierbei insbesondere von den Finanzämtern geschätzte Werte und belegen bzw. widerlegen durch Erstellung eines Gutachtens den von den Finanzbehörden oftmals überschlägig und zu hoch geschätzten Verkehrswert einer Immobilie.

In vielen Fällen konnten wir bereits deutliche Einsparungen bei der Bemessung der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer für unsere Mandanten erreichen.

Dies liegt sehr häufig daran, dass Finanzbehörden den Verkehrswert einer Immobilie im Falle einer Erbschaft „vom Schreibtisch aus“ bestimmen und die Besonderheiten des Einzelfalls nicht genügend berücksichtigen.

Als Gutachter müssen wir immer einen Ortstermin durchführen und uns mit den tatsächlichen Gegebenheiten vertraut machen. Das Finanzamt bewertet nur anhand von Richtwerten.

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach §198 Bewertungsgesetz
Es kommt sehr häufig vor, dass ein Steuerbescheid nach Vorlage eines durch uns erstellten Verkehrswertgutachtens massiv nach unten korrigiert wurde.

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Erbschaftssteuer für Immobilien

Die Reform der Erbschaftsteuer bringt eine bedeutende Änderung: Immobilien werden künftig höher bewertet – und damit können Steuern bei der Vererbung anfallen oder höher ausfallen.

Damit Erben und Erbengemeinschaften nicht versehentlich zu viel zahlen, sollte der Verkehrswert der Immobilie genau ermittelt werden, nämlich mit Hilfe eines entsprechend qualifizierten Sachverständigen.

Experten sagen übereinstimmend, dass mit einem qualifizierten Gutachten in der Hand, die Chancen auf Akzeptanz durch die Finanzbehörden besser sind und häufiger akzeptiert werden.

Wertermittlung bei Erbschaft und Schenkung einer Immobilie
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Wie bewertet das Finanzamt eigentlich den Grundbesitz?

Bis zum 31. Dezember 2008 wurden Immobilien im Durchschnitt nur mit etwa 50 bis 80 Prozent des Verkehrswertes bewertet. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete aber den Gesetzgeber, alle Erbsachen gleich zu behandeln – also etwa Immobilien und Bargeld.

Die neue Bewertung führte also zu deutlich höheren Werten.“ Das sollte durch höhere Freibeträge aufgefangen werden.

Nun sollen klarere Verhältnisse herrschen: Wenn ein Haus einen Verkehrswert von 600.000 Euro hat, werden in dem Bescheid zur Besteuerung 600.000 Euro zugrunde gelegt“

Wird ein Haus vererbt und gibt es kein Testament, muss der Erbe das Finanzamt darüber informieren. Die Behörde schickt dann ein Formular für eine Steuererklärung. Hier muss der neue Eigentümer den Verkehrswert der Immobilie eintragen.

Grundsätzlich können Erben diesen Betrag allein ermitteln. In der Praxis müssen neue Eigentümer aber prinzipiell damit rechnen, dass der Fiskus die vorgelegten Zahlen, ohne ein entsprechendes Sachverständigengutachten durch einen entssprechend qualifizierten Immobiliengutachter nicht anerkennt.

Das Finanzamt wird dann häufig einen Bescheid mit einem höheren Verkehrswert schicken. Wer der Ansicht ist, der Hauswert sei dort zu hoch angesetzt, kann gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen.

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Wie kann man Ärger bei der Wertermittlung vermeiden?

Um Ärger zu vermeiden, ist es gerade bei sehr großen und teuren Immobilien am besten, wenn die Bewertung durch einen qualifizierten Sachverständigen erfolgt.

Wie lange es dauert, bis eine Immobilienbewertung durch den Gutachter abgeschlossen ist, hängt vom Objekt ab. Normalerweise arbeiten wir recht zügig“.

Liegen alle Unterlagen vor, können Auftraggeber bereits etwa 2 Wochen nach Beauftragung und durchgeführter Ortsbesichtigung, das fertig gestellte Gutachten erhalten.

Der Wert von vererbten Immobilien ist grundsätzlich mit dem Verkehrswert zu bestimmen. Gutachten und Gegengutachten kommen jedoch häufig zu unterschiedlichen Wertansätzen.

Beispiel: Rechtstreitigkeiten um die Höhe des Verkehrswertes wegen der Lage und der Bausubstanz.

Auf das richtige Wertermittlungsverfahren kommt es an

Die Bewertung der bebauten Grundstücke erfolgt nach dem Vergleichswertverfahren (insbesondere Wohnungseigentum), dem Ertragswertverfahren (insbesondere vermieteter Grundbesitz) oder dem Sachwertverfahren (insbesondere wenn kein andereres Verfahren zum Ziel führt). Siehe hierzu § 182 BewG.

Vermieteter Grundbesitz wird leicht begünstigt, weil für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nur mit 90 Prozent ihres Wertes anzusetzen sind (§ 13c ErbStG).

Steuern sparen durch Schenkung von Immobilien

Durch Ausnutzung der Möglichkeit, Immobilien und Grundstücke schon zu Lebzeiten zu verschenken, können Sie einiges an Steuern sparen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Regelung, dass Schenkungen und Erbschaften von ein und derselben Person innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengefasst werden. Hier zeigt sich, dass frühzeitige Schenkungen eine Menge Geld sparen können.

Nehmen wir als Beispiel eine Immobilie im Wert von 1.000.000 Euro. Sie haben nur einen Sohn, der Alleinerbe der Immobilie wird. Würde er das Gebäude erben, müsste er 600.000 Euro mit 15 % versteuern, also 90.000 Euro an den Fiskus abführen.

Schenken Sie ihm aber frühzeitig einen Anteil von 400.000 Euro und versterben Sie 11 Jahre nach der Schenkung, erbt der Sohn nur noch 600.000 Euro. Hierfür steht ihm aber, da die 10 Jahre abgelaufen sind, wieder ein Freibetrag von 400.000 Euro zu, so dass er nur noch 200.000 Euro mit 11 % versteuern müsste, folglich 22.000 Euro.

Die Steuerersparnis beläuft sich bei dieser Modellrechnung auf satte 68.000 Euro.