Immobilienlexikon
Wirtschaftliche Überalterung liegt vor, wenn ein Gebäude trotz vorhandener technischer Substanz nicht mehr den marktüblichen Nutzungsanforderungen entspricht.
Definition
Von wirtschaftlicher Überalterung spricht man, wenn eine Immobilie technisch noch nutzbar ist, ihre Konzeption aber nicht mehr den Anforderungen des Marktes entspricht. Der Begriff beschreibt damit keinen einzelnen Defekt, sondern eine wirtschaftliche Funktionsschwäche.
Beispiele
- Industriehallen mit unzureichender Höhe oder Traglast
- Gebäude mit sehr unflexiblen Grundrissen
- veraltete Logistik- und Andienungskonzepte
- Spezialgebäude ohne realistische Anschlussnutzung
Bewertung
Die Wirkung kann sich in kürzerer Restnutzungsdauer, niedrigeren Erträgen, Umbaukosten, eingeschränkter Drittverwendung oder besonderen objektspezifischen Merkmalen zeigen. Ein zusätzlicher pauschaler Abschlag ist nur sachgerecht, wenn der Einfluss nicht bereits an anderer Stelle berücksichtigt wurde.
Typischer Fehler
Wirtschaftliche Überalterung doppelt anzusetzen: einmal über reduzierte Mieten oder Restnutzungsdauer und zusätzlich nochmals als pauschalen Abschlag.