Sachverständigenbüro von den Busch

Mietereinbauten

Immobilienlexikon

Mietereinbauten sind vom Mieter vorgenommene, nutzungsspezifische Ein- und Umbauten, deren Rückbau- und Drittverwendungsrisiken den Wert einer Gewerbeimmobilie beeinflussen können.

Definition

Mietereinbauten sind bauliche oder technische Anpassungen, die ein Mieter für seine konkrete Nutzung vornimmt. Dazu können Ladenbau, Trennwände, spezielle Haustechnik, Bodenaufbauten, Kühl- oder Produktionsanlagen gehören.

Bewertung

Entscheidend ist nicht nur, wer die Einbauten bezahlt hat. Zu prüfen ist, ob sie bei Vertragsende verbleiben dürfen oder müssen, ob ein Rückbau geschuldet ist und ob ein Nachmieter sie nutzen kann.

Praxisbeispiel

Bei Filialisten können stark markenspezifische Ladenbauten nach Auszug erhebliche Rückbau- und Anpassungskosten verursachen. Wenn der Vermieter diese Kosten tragen muss, können sie die nachhaltige Ertragskraft belasten.

Typische Fehler

  • Einbauten pauschal als Wertsteigerung behandeln.
  • Rückbauklauseln im Mietvertrag nicht lesen.
  • Nachvermietbarkeit nach Ausbau nicht prüfen.
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