Sachverständigenbüro von den Busch

Marktüblich erzielbare Erträge

Immobilienlexikon

Marktüblich erzielbare Erträge sind die am Bewertungsstichtag nachhaltig am Markt erreichbaren Einnahmen und bilden die Grundlage des Ertragswertverfahrens.

Definition

Im Ertragswertverfahren wird der Ertragswert nach aktueller ImmoWertV grundsätzlich auf Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Die tatsächliche Vertragsmiete ist deshalb nicht automatisch der richtige Bewertungsansatz.

Ist-Miete und Marktmiete

Liegt die tatsächliche Miete deutlich über oder unter dem Markt, muss geprüft werden, ob und wie lange diese Abweichung wirtschaftlich wirksam bleibt. Vertragslaufzeit, Indexierung, Optionen und Kündigungsrechte sind dabei wesentlich.

Praxisbeispiel

Bei einem selbst genutzten Gemeindezentrum gab es keine Ist-Miete. Die Ertragswertbetrachtung erforderte daher eine sachverständige Ableitung der marktüblich erzielbaren Miete aus realistischen Drittverwendungen.

Typische Fehler

  • Ist-Miete ungeprüft übernehmen.
  • Angebotsmiete mit nachhaltig erzielbarer Miete gleichsetzen.
  • Objektspezifischen Umbauaufwand ignorieren.
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