Immobilienlexikon
Gewerbliches Teileigentum ist Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.
Definition
Nach § 1 WEG ist Teileigentum das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
Typische Objekte
Ladenlokale, Büros, Praxen, Gastronomie- oder sonstige Gewerbeeinheiten können als Teileigentum organisiert sein.
Bewertung
Neben Lage, Fläche und nachhaltig erzielbarer Miete sind Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Kostenverteilung, Zustand des Gemeinschaftseigentums, Beschlusslage und Nutzungsbeschränkungen relevant.
Praxisbeispiel
Ein großes Paket aus vielen Gewerbeeinheiten kann schlechter veräußerbar sein als einzelne Einheiten, weil Kapitalbedarf und Käuferkreis deutlich größer beziehungsweise kleiner werden.
Typische Fehler
- Teileigentum wie ein Alleineigentumsgrundstück bewerten.
- WEG-Unterlagen und Sonderumlagen ignorieren.
- gemeinschaftliche Stellplätze oder technische Anlagen nicht prüfen.